@henk0011,
Nun, der Preis aus 2004, den Sie zahlen , ist doch immer noch günstiger als der jetzt abgesenkte Preis?
Der Einwand der Unbilligkeit in 2004 ist gut und schön, nur hatten Sie bereits auch damals schon die Abschläge abgesenkt und eine eigene Jahresrechnung erstellt?
Ein Rückforderungsprozess ist bekanntermaßen aussichtslos.
Insofern vergessen Sie alles was vor Ihrer Absenkung der Abschläge und Erstellung Ihrer eigenen Jahresrechnung war.