Hallo,
beim vielen Lesen der einzelnen Beiträge meine ich, schon mal etwas zu
diesem Thema gelesen zu haben, suche seit gestern, kann aber den Bei-
trag nicht finden, sorry, vielleicht hilft mir jemand weiter. DANKE!
Habe im März erstmals meine Abschlagszahlungen gekürzt (Widersprüche
gem. § 315 BGH vorausgegangen und Kenntnis an den Versorger über
die künftige Kürzung der Abschlagszahlungen).
Schreiben des Versorgers, daß man die Widersprüche weiterhin ablehnen
muß und einer eigenmächtigen Kürzung der Abschlagsbeträge nicht zu-
stimmen kann. Offenlegung der Kalkulation wird weiterhin abgelehnt.
Unter dem Datum vom 4.5.2007 jetzt eine Mahnung wie folgt:
"Fälligkeit: Vorgang
20.4.2007 Abschlagsanforderung (hier wird der Differenzbetrag angef.)
Mahnkosten
Rückstand insgesamt:
Mit freundlichen Grüßen"
Wie soll ich mich jetzt dagegen wehren? Wer hilft mir??