Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

neuen GasGVV mit Wiederspruch bereits eingereicht ?

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Rainer67:
Hallo,
hat jemand bereits den neuen Vertrag unterschrieben eingereicht und dabei auf einen bestehenden Einspruch (§315) hingewiesen ?
Mich würde dabei die Form interessieren.

Ich persönlich "muss" den Vertrag wahrscheinlich einreichen, da er an eine Preisänderung gekoppelt ist (ca. 100 € günstiger pro Jahr) und ich im Falle einer für uns negativen Rechtssprechung die Nachzahlung reduzieren möchte.

Cremer:
@Rainer67,

na, fallen Sie jetzt auf den Trick herein :wink:

ktown:
Also ich werde derzeit auch etwas wankelmütig.... :cry:  
Nachdem nun mein Gasversorger mir schriftlich mitteilte das meine Widersprüche weiterhin bestand hätten.Grundsätzlich verschlechtere ich mich nun nich tmehr und es gibt für mich nur noch eine Frage.

Wieso legt er einem Sondervertrag die GasGVV zugrunde und nicht wie der Gesetzgeber festgelegt hat die AVBGasV?

superhaase:
@Rainer67:

Na wenn ein Gericht zu dem Schluss kommen sollte, dass der Versorger Recht hat, bzw. die verlangten Preise billig sind, dann würde doch der vom EVU verlangte Preis gelten. Also auch alle stattgefundenen Preisänderungen wären im "schlimmsten" Fall wirksam.

Wo ist dann also das Problem?

Nicht unterschreiben!

ciao,
sh

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"ktown\" ---Wieso legt er einem Sondervertrag die GasGVV zugrunde und nicht wie der Gesetzgeber festgelegt hat die AVBGasV?
--- Ende Zitat ---

Die GasGVV lösen doch die AVBGasV ab. Warum sollte der Versorger dann weiterhin die alte Verordnung verwenden?

Davon aber mal abgesehen:
Meines Wissens (Achtung: bin kein Jurist!) kann der Versorger in seinen Vertrag alles reinschreiben und einbinden, was er möchte - ob AVBGasV, GasGVV oder auch Goethe\'s Faust.
Es kommt nur darauf an, ob Du mit den somit eingebundenen Vertragsklauseln auch einverstanden bist und dies mit Deiner Unterschrift bestätigst. Zu Deinem Schutz gibt es für solche Klauseln dann noch die Bestimmungen der §305,307 BGB (Transparenz, etc.).

Der Versorger kann Dir natürlich einen Vertragsentwurf vorlegen, der Dich besser stellt und seine vertragliche Position schwächt.
Ebenso kann Dich der Versorger aber auch mit gezielten falschen oder irreführenden Aussagen - insbesondere Halbwahrheiten - einseifen, um Dich zu einer Unterschrift zu bewegen.

Welche dieser Möglichkeiten hälst Du für wahrscheinlicher?
Mach\' Dir da nichts vor :!:

Gruss,
ESG-Rebell

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