@Stranz
Wenn Du Sondervertragskunde bist, also die Preisanpassungsklausel beanstandest, ist meines Erachtens ein Widerspruch gegen jede Preiserhöhung nicht notwendig. Sofern die Preisanpassungsklausel unwirksam ist, gilt sowieso nur der Preis, der anfänglich im Vertrag vereinbart wurde. Ein Schweigen gilt bei Privatpersonen nicht als Zustimmung. Ich wiederspreche den Preiserhöhungen nur einmal im Jahr zusammen mit meiner selbst erstellten Jahresrechnung.
Wenn Du Kunde in der Grundversorgung bist, wovon ich aber nicht ausgehe, könnte das vielleicht anders aussehen. Hier würde ich jeder Preiserhöhung wiedersprechen. Ich bin mir aber hier nicht sicher.
Als Kunde in der Grundversorgung kann man Dir aber schon nicht kündigen.
Gruss eislud