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Autor Thema: GasGVV, Verfahren der Kundenablesung mittels Karte  (Gelesen 4513 mal)

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Offline Cremer

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GasGVV, Verfahren der Kundenablesung mittels Karte
« am: 01. Mai 2007, 19:16:53 »
Unsere lieben Stadtwerke Kreuznach haben gestern in der Tagespresse angekündigt, das so wörtlich:


Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgung ab 1. Mai 2007

Ergänzende Bedingungen
der Stadtwerke Bad Kreuznach (SWK) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung -GasGVV) vom 26.Okt. 2006 bzw. für Kunden in Niederdruck, deren Belieferung mit  Gas vor dem 13. Juli 2005 begonnen hat, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden AVBGasV vom 21.Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dez. 2004

Gültig ab 1. Mai 2007
 
1. Ablesung der Messeinrichtung
1.1. Die SWK kann dem Kunden zum Zwecke der Ablesung der Messeinrichtungen eine Ablesekarte übersenden. In diesem Fall har der Kunde den Zäghlerstand innerhalb von 4 Wochen der SWK mitzuteilen. Teilt der Kunde den Ablesestand nicht innerhalb von 4 Wochen der SWK mit, so ist die SWK berechtigt, den Verbrauch des Kunden auf der Grundlage des letzten Ablesung bzw. bei Nichtvorlage von Ablesewerten (z.B. Neukunde) auf Basis eines durchschnittlichen Verbrauches von vergleichbaren Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen.
 
1.2. Stellt eine Kunde einen Antrag auf Nachprüfung des Messeinrichtung gemäß § 8 Abs. 2 der GasGVV bei der SWK, hat dies schriftlich zu erfolgen.


Ich meine hier macht sich die Stadtwerke Kreuznach die Sache sehr einfach, indem man das o.g. veröffentlicht..


Der § 11 der GasGVV wird nicht vollständig richtig wiedergeben.

"In diesem Fall hat der Kunde..." ist m.E. schon eine starke Formulierung, wie mit Kunden umgegangen wird.



Grundsätzlich gebe ich zu bedenken:

Wer garantiert, dass die Ablesekarte den Kunden erreicht hat?

Wo steht etwas über die Frist von 4 Wochen?

Es gibt Kunden, die können altersbedingt oder wegen einer Behinderung oder aus technischem Unverstand solche Zähler nicht ablesen. Was passiert dann, insbesondere wenn ältere Leute noch nicht einmal die Karte zurücksenden.?

Hat die Karte eine ausreichende Frankierung für die Rücksendung? Wenn nein, was passiert dann?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Pelikan

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GasGVV, Verfahren der Kundenablesung mittels Karte
« Antwort #1 am: 02. Mai 2007, 09:05:15 »
moin moin,

weitere Fragen

Was passiert, wenn ein Kunde aus Unkenntnis falsche Zählernummer oder Werte einträgt?

Was ist mit den Grundkosten, diese beinhalten u.a. die Zählerablesung!

Was passiert, wenn ein Kunde dieser Vertragsänderung nicht zustimmt?

Mit Gruß vom
Pelikan

 

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