Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruchsschreiben 2007: Gibt es neue Urteile ?
Energiesparfuchs:
Hallo,
gibt es bei dem Widerspruch gegen die Jahresrechnung für das Jahr 2006/2007 und der obligatorischen "Erneuerung" des Widerspruchs wegen §315 BGB irgend etwas Neues zu beachten?
Gibt es neue Urteile, auf die man sich berufen kann/sollte oder nimmt man das alte Musterschreiben von vor ca. 1 Jahr?
Bis jetzt habe ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs :
BGH NJW 2003, 3131 f.
LG Köln, RdE 2004, S. 306
und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04 verwiesen.
Reicht das, oder gibt es etwas wichtiges Neues, was noch ergänzt werden sollte?
Mfg
Energiesparfuchs
Cremer:
@Energiesparfuchs,
Lesen Sie doch mal die Urteilesammlung unter www.energienetz.de
Energiesparfuchs:
Hallo Herr Cremer,
nachfolgend das, was ich an möglicherweise relevanten Urteilen auf Ihren Link (Direktlink scheint nicht zu gehen?) gefunden habe.
Nun denke ich, daß die Anführung aller Urteile zuviel des Guten ist, es sei denn man will den Versorger ärgern, in dem er soviel lesen darf.
Bisher habe ich Urteile bis Herbst 2005 angeführt.
Die Frage ist, ist es notwendig weitere Urteile anzuführen, um zu "beweisen", daß man up to date ist und nicht schläft, oder nicht?
Wenn sinnvoll, dann welche - sagen wir mal - 3 bis 5 Urteile sind besonders wirksam bzw. gefestigte Rechtssprechung? Das kann ich als Laie nicht wirklich beurteilen. Die Experten hier wissen es sicher!
Oder nimmt man einfach die Neuesten (s.u. 1-6) von 2007, egal welche?
Es wäre sehr hilfreich, wenn diese Frage beantwortet würde, denn wenn ich mit alten Kamellen komme, dann denkt der Versorger vielleicht auch: "Na dieser Nachtmütze, der werden wir mal aufs Fell rücken! Der weiß nix, mit dem kann man\'s mal machen."
Oder denken die gar nicht? :wink:
Was meinen Sie?
2007
1. Beschluss Bundesgerichtshof vom 14. März 2007 - Az: VIII ZR 36/06
BGH hält u.a. die Frage der Billigkeit der Ausgangspreise für erörterungsbedürftig sowie die Frage nach dem Monopolstatus des Gasversorgers. Beschluss.
2. Urteil Landgericht Frankfurt vom 7. März 2007 - Az: 2-8 O 489/06
Entega wird verurteilt, es zu unterlassen, von den Klägern ungünstigere Erdgasentgelte zu fordern, als sie die e-ben von gleichartigen Abnehmern fordert. Urteil.
3. Urteil Landgericht Hannover vom 19. Februar 2007 - Az: 21 O 88/06
Unter Abweisung der Klage wird festgestellt, dass der Beklagten kein weiterer Anspruch auf ein Entgelt für die Gasversorgung zusteht, das die im Urteil genannten Preise übersteigt; Gaspreise um 30 Prozent überhöht. Urteil.
4. Hinweisbeschluss Landgericht Düsseldorf vom 14. Februar 2007 - Az: 12 O 542/05
Die Klägerin hat die Billigkeit der Preiserhöhung überprüfbar zu beweisen, indem sie die preisbildenden Faktoren und die daraus resultierende Kalkulation der Erhöhung darlegt. Die in Betracht kommenden Faktoren werden aufgeführt. Beschluss.
5. Urteil Landgericht Kassel vom 5. Februar 2007 - Az: 6 O 33/07
Unbilligkeit und Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhung durch Energie Waldeck-Frankenberg seit August 2005 wird festgestellt. Urteil.
6. Urteil Landgericht Köln vom 11. Januar 2007 - Az: 84 O 106/06
§ 315 BGB in der Stromversorgung aufgrund der faktischen Monopolstellung des Versorgers und der Störung der Vertragsparität anwendbar, Beweislast beim Versorgungsunternehmen. Die erlassene einstweilige Verfügung gegen eine Stromsperre ist berechtigt. Urteil.
2006
7. Urteil Amtsgericht Wittenberg vom 29. Dezember 2006 - Az: 8 C 511/06 (VI)
Nachweis gestiegener Bezugskosten und Marktüblichkeit reichen zur Begründung der Billigkeit nicht aus, Darlegung zu weiteren Kostenbestandteilen erforderlich. Urteil.
8. Hinweise Landgericht Hannover vom 7. und 17. November 2006 sowie vom 6. Dezember 2006 - Az: 21 O 104/06
Zur Überprüfung der Billigkeit der Preiserhöhung ist die Beklagte gehalten, die gesamte Preiskalkulation offenzulegen. Hinweise.
9. Urteil Amtsgericht Lingen vom 13. November 2006 - Az: 12 C 423/06 (X)
Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen für unbillig und daher unwirksam erklärt. Urteil.
10. Urteil AG Haldesleben Urteil vom 8. November 2006 - Az 17C 319/06
Zahlungklage des Versorgers wird zurückgewiesen, da die Billigkeit und Angemessenheit der Preise nicht begründet wurde. Urteil.
11. Beschluss Landgericht Gera vom 8. November 2006 - Az: 3 HK O 81/05
Versorger hat Darlegungs- und Beweispflicht, dass seine Tarife im Sinne des § 315 BGB festgesetzt sind. Preis- und Kostenkalkulation müssen so offengelegt werden, dass die Angaben von allen Beteiligten "verstanden werden können und damit nachvollziehbar und prüffähig sind". Beschluss.
12. Beschluss Landgericht Koblenz vom 2. Oktober 2006 - Az: 10 O 208/06
Versorger wird verpflichtet, die Kalkulation offenzulegen und darüber hinaus zu beweisen, dass die Preiserhöhungen nicht anderweitig abgefangen werden konnten. Beschluss.
13. Urteil Amtsgericht Leipzig vom 29. August 2006 - Az: 103 C 559/06
Preiserhöhungen für sind unwirksam und unbillig. Urteil.
14. Urteil Amtsgericht Delmenhorst vom 4. August 2006 - Az: 4A C 4063/06 IV
Klage auf Nichtigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2004 wird stattgegeben. Erhöhungen sind nichtig und unwirksam. Urteil.
15. Beschluss Landgericht Mönchengladbach vom 7. Juli 2006 - Az: 2 S 166/05
Beurteilung der Erfolgsaussichten der Berufung nur ausreichend möglich, wenn der Versorger seine Gesamtkalkulation offenlegt. Beschluss.
16. Landgericht Dresden vom 30. Juni 2006 - Az: 10 O 3613/05
LG Dresden kassiert Gaspreiserhöhungen und stellt frühere, niedrigere Preise als weiterhin gültig fest. Urteil.
17. Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28. Juni 2006 - Az: 7 U 194/04
Bestätigung des Urteils LG Mannheim vom 16.08.2004 (Az: 24 O 41/04),
Zahlungsklage des Gasversorgers wurde abgewiesen, weil Preiskalkulation nicht rechtzeitig und nicht umfangreich genug offengelegt. Urteil.
18. Urteil Landgericht Berlin vom 19. Juni 2006 - Az: 34 O 611/05
Landgericht Berlin erklärt die Gaspreiserhöhungen für ungültig. Beschluss
19. Urteil Landgericht Bremen vom 24. Mai 2006 - Az: 8-O-1065/05
Die Preiserhöhungen der SWB für die 58 klagenden Verbraucher sind unwirksam. Denn die Preisänderungsbestimmungen halten einer Inhaltskontrolle nicht stand. Urteil.
Freundliche Grüße
Energiesparfuchs
Cremer:
@Energiesparfuchs,
sicherlich kann da unser Experte Fricke bessere Auskunft geben.
Relevant erscheinen mir allerdings die Urteile unter
1, 2,3,6,13,16,19.
Energiesparfuchs:
@Cremer,
vielen Dank für die Antwort!
Herr Fricke hat wohl leider keine Zeit Ihre Aussage zu bestätigen oder zu ergänzen?
Oder ist er in der glücklichen Lage und hat mal Urlaub? Verdient hätte er es ja!
Mfg
Energiesparfuchs
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