Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
Gasolinchen:
Hallo,
ich hoffe, daß meine Fragen hier unter Grundsatzfragen richtig ist.
Mein EVU ist die EWE.
Ich habe kürzlich meine Jahresabrechnung bekommen.
Widerspruch wegen §315 habe ich ab dem Zeitraum 2004 eingelegt. (Des öfteren)
Bekam bis vor einigen Monaten regelmäßig Mahnungen.
Nun steht in der Jahresabrechnung:
a) geleistete Abschlagszahlungen (ca.) 800,-- €
Tatsächlich geleistet habe ich aber rund 1300,--€ (2006/2007)
Im letzten Jahr war es ähnlich, da ging es um etwa 140,--€, bzgl. der Abschläge. Den Betrag habe ich noch nachvollziehen können und nichts unternommen, weil es mir nicht aufgefallen ist, daß das ja eigentlich nicht richtig ist, daß EWE einfach weniger Abschläge bestätigt als geleistet wurden.
Ich vermute, daß die EWE einfach die Mahnbeträge hier von den geleisteten Zahlung abgezogen hat, da die Zahl aber mit meiner Berechnung für 2007 nicht übereinstimmt, weiß ich nicht wie EWE das berechnet hat.
1) Muß die EWE nicht richtig ausweisen, was ich an Abschlägen tatsächlich geleistet habe und separat genau aufzeichnen, was die EWE meint für Forderungen zu haben? (weil ich ja nach den Preisen von 2004 meine Zahlungen leiste, sind es schon Hunderte von €, die EWE nach ihren Preisen fordern müßte).
Auch wie sie auf die Mahnbeträge kommt, wird nicht erklärt.
b) Wenn ich meinen Verbrauch (Gas, Strom) zusammenrechne mit den alten Netto - Preisen berechne, 19 % Mwst. dazu addiere und das durch 12 teile, müßte ich den ab jetzt gültigen Abschlagsbetrag korrekt ermittelt haben. Da komme ich auf ca. 110,-- €, wenn ich die aktuellen Preise von EWE zugrunde lege, komme ich auf ca. 135,--€. EWE fordert aber 170,--€
Jetzt die Fragen:
1) s.o.
2) Kann ich für die Abrechnung 2007 fordern, daß ich eine korrekte Abrechnung bekomme, wo die tatsächlichen Abschläge bestätigt werden? Oder ist die Vorgehensweise von EWE korrekt?
3) Kann ich dies auch für 2006 noch fordern? Ist das notwendig?
4) Kann ich eine detaillierte Aufstellung über die Forderungen der EWE verlangen? (Also nicht nur den Mahnbetrag, sondern auch wie er berechnet wurde, oder ist das erst im Falle eines Gerichtsprozesses nötig?)
5) Muß ich irgend etwas unternehmen, wegen der meines Erachtens falsch berechneten Abschläge von 170,--€, oder ist das irrelevant, weil ich sowieso meine eigene Rechnung aufstelle?
Sonnige Grüße an alle Mitstreiter und vielen, vielen Dank an alle, die mir helfen.
Gasolinchen
Cremer:
@Gasolinchen,
a.)
1.) ja die sollten das alles schön getrennt auflisten.
Mahnungen von den geleisteten Abschlägen abziehen, ist nicht statthaft, wenn Sie gemäß dem Musterbriuef Widerspruch eingelegt hatten.
Empfehle Widerspruch gemäß § 30 AVBGasV einzulegen, weil Rechnung nicht korrekt ist.
b)
1.) Tun Sie es so, zahlen nur 110 € Abschlag
2.) Ja gemäß § 30 AVBGasV
3.) ja
4.) ja
5.) ist eigentlich irrelevant, da Sie Ihre eigene Rechnung erstellen. Sie sollten aber trotzdem dem Versorger mitteilen, wieviel Sie als Abschlag zahlen bereits sind und ggf. wie das ermittelt wurde.
Energiesparfuchs:
Hallo,
wo ich das hier gerade lese fällt mir Folgendes auf: Ich habe letztes Jahr genau das gleiche Problem gehabt und in meinem Widerspruchsschreiben eine korrigierte Rechnung verlangt, aber nie eine bekommen.
Was muß man tun, damit das EVU der Forderung nachkommt?
Bzw. was muß man tun, wenn das EVU der Forderung eben nicht nachkommt?
Ist da jetzt überhaupt noch etwas zu machen?
Gespannte Grüße und vielen Dank!
Energiesparfuchs
RR-E-ft:
@Energiesparfuchs
Also ich habe mich auch auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen und kürze Abschlagsanforderungen und Rechnungsbeträge bis auf die Beträge, die aktuell gerade fällig sind, so dass es zu keinen Überzahlungen kommen kann.
Die Rechnungen hefte ich ab, um zu wissen, was der Versorger darüber hinaus noch haben wollte und noch zu bekommen hat, wenn er die Billigkeit seiner Preise nachweist und Forderungen vielleicht doch dereinst irgendwann fällig werden könnten.
Was ich darüber hinaus mit einer korrigierten Rechnung anstellen sollte, vermag ich nicht zu erkennen. Wofür braucht man denn so etwas?
Etwa weil es schön aussieht, zum Einrahmen und an die Wand hängen? :D
Was wollen Sie denn überhaupt mit einer korrigierten Rechnung?
Die Forderung nach einer solchen ist Energie- und Ressourcenverschwendung.
Energiesparfuchs:
@RR-E-ft,
ja wozu eigentlich?
Spart ja Arbeit, wenn man nix schreiben muß! :P
Vielen Dank für die prägnante Antwort!
Nur, wenn wie Gasolinchen oben beschrieben hat, die Jahresrechnung nicht nachvollzogen werden kann, weil die errechneten Abschlagsbeträge voneinander abweichen, was ist dann?
Hinterher behauptet noch das EVU man hätte die vom EVU falsch genannte Abschlagssumme "anerkannt", weil man ihr nicht widersprochen hat bzw. keine entsprechende Korrektur hat.
Und, wenn es dann tatsächlich mal zu einer Entscheidung über billig oder auch nicht kommt, kommt es wieder zum Streit, weil das EVU was anderes errechnet hat als der Kunde und dann mehr fordert als ihm zusteht! :roll:
Was dann? Interessiert mich wirklich.
Energiesparfuchs
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