Hallo,
jedes Mal, wenn sich die Preise ändern, wird man aufgefordert, zum Stichtag eine Ablesung des Verbrauches vorzunehmen, um eine korrekte Jahresabrechnung zu ermöglichen (mit korrekter Aufsplittung).
Wenn man Widerspruch eingelegt hat und auch diese neuerlichen Preisveränderungen nicht akzeptieren will, sollte man dennoch die Ablesung machen? Könnte das dann nicht als konkludentes Einverständnis mit der Preisänderung interpretiert werden? So nach dem Motto, "du hast wie von uns angesichts der Preisänderung vorgeschlagen eine Ablesung vorgenommen, also bist du offenbar damit einverstanden, sonst hättest du es dir ja ersparen können."
Oder wäre das eine Überinterpretation vom EVU ?
Martin