Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???  (Gelesen 7930 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Silla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« am: 20. April 2007, 20:36:11 »
Hallo liebe Forenfreunde,

auf Grundlage der neuen GasGVV vom November 2006 sandte mir die Erdgas Südsachsen heute ein Schreiben, mit der Nachricht, dass sie gesetzlich verpflichtet wäre, alle bestehenden Gaslieferverträge, denen bisher die AVBGasV zugrunde lag, anzupassen. Alle Kunden, auch diejenigen, die von den mitgesandten neuen Preisangeboten, an die man sich binden kann, keinen Gebrauch machen möchten, sind aufgefordert, einen erneuten "Auftrag zur Belieferung mit Erdgas" zu stellen und ein entsprechendes Formular auszufüllen, auf dessen Rückseite unter Geschäftsbedingungen zu lesen ist, dass der Gaspreis der beigelegten Preisinformation entspricht.
Vor beinahe zwei Jahren habe ich erklärt, dass ich die Erhöhungen der Preise für unbillig halte und zahle seitdem den alten Preis.
Mit dem neuen Auftrag unterschreibe ich doch den derzeitigen Preis und hebe meinen Einspruch auf, oder sehe ich das falsch?
Was kann ich tun?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Silla

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #1 am: 20. April 2007, 23:16:00 »
@Silla,

richtig, mit Unterschrift würden Sie einen neuen Vertrag haben.

Wenn Sie einen Sondervertrag haben, gelten die neuen Bestimmungen GasGVV gerade nicht. da gelten die alten AVBGasV weiterhin.

Der Versorger versucht auch der Zwangslage des § 315 rauszukommen.

Bei mir haben die Stadtwerke ebenfalls mit der Begründung der neuen gesetzlichen Grundlage den alten Vertrag mit der AVBGasV gekündigt und einen neuen Vertrag auf der Grundlage der AVBGasV vorgelegt.

Das ist Schikane nach  § 226 BGb
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Silla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #2 am: 21. April 2007, 08:09:08 »
Hallo Herr Cremer,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ist man gesetzlich wirklich zu einem neuen Vertrag verpflichtet? Wie haben Sie auf diese Schikane reagiert?

Herzliche Grüße!
Silla

Offline joebi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #3 am: 21. April 2007, 13:06:52 »
Hallo Herr Cremer.
Ähnlich wie auch anderen Verbrauchern ist auch mir ein neuer Sondervertrag zugesandt worden. (Alter Vertrag seit 1977)
Durch Ihren Hinweis ..... gelten die neuen Bestimmungen  GasGVV  gerade nicht ,bin ich in sofern verunsichert weil ein Auszug der AGB bezüglich der GasGVV zu dem neuen Vertrag mitgesandt wurde.
Sollten Sie an den AGB interessiert sein ,bitte ich um Nachricht.
Freundliche Grüsse
joebi

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #4 am: 21. April 2007, 20:05:37 »
Zu der Problematik, das neue Verträge erforderlich sein sollen,
 hat die VZ Thüringen eine Pressemitteilung herausgegeben:

http://www.vzth.de/presse.php?id=383

Vielleicht findet sich ähnliches auf der HP der VZ Sachsen.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #5 am: 21. April 2007, 23:59:06 »
@joebi,

ich habe da mal diesbezügl. meine Stadtwerke Kreuznach schriftlich angefragt

Vorlage Schreiben mit 3 Textpassagenänderungen (nicht wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen!!!) in den beiliegenden "Besonderen Bedingungen"

daraufhin Widerspruch von mir.

Daraufhin Kündigung des Vetrages zum 31.12.2006, wegen neuer gesetzlicheer Grundlagen, da die AVBGasV nicht mehr gelten soll, sondern die GasGVV.

Vorlage neuer Verträge auf der Grundlage der (alten) AVBGasV  

Das ist Schikane (§ 226BGB) und gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), deshalb Widerspruch.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #6 am: 22. April 2007, 09:59:55 »
Ich zitiere mal aus der PM von der VZ

Zitat
Zudem ist eine Kündigung der bestehenden Lieferverträge durch den Gasversorger wegen der eingelegten Widersprüche ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und damit kartellrechtswidrig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale.

Und da kann man sich an die Landeskartellbehörden bzw an das Bundeskartellamt wenden und seinen Fall schildern.
http://www.bundeskartellamt.de

Sogar per email geht das: poststelle (at) bundeskartellamt.bund.de

Ich zitiere aus der Antwortmail, die ich vom Bundeskartellamt erhielt (war ein anderer Zusammenhang):
\"Für die Tätigkeit des Bundeskartellamtes sind Hinweise aus der Bevölkerung wie der Ihre eine wirklich sehr hilfreiche Unterstützung\"

Das macht doch Mut, oder. Halte ich für sinnvoller, als wenn diese Schikane nur \"unter uns\" (Versorger und Kunde) bleibt.

Hätte ich einen Sondervertrag und die EVI würde mir diesen wegen meines Widerspruchs kündigen oder in einen neuen nötigen, wäre wieder eine Email an das Bundeskartellamt unterwegs.  :wink:

Offline Rosé

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #7 am: 22. April 2007, 13:31:36 »
Hallo, leider werde ich aus diesen beiträgen nicht schlau. Kann mir jemand genau sagen was ich meinem Versorger mitteilen muß um diesen Neuen Vertrag nicht zu unterschreiben müssen, sondern mein alten Vertrag behalten will ?

Offline Silla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #8 am: 22. April 2007, 13:44:54 »
Hallo alle zusammen,

die Erdgas Südsachsen behauptet ja, dass, aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung der Verträge, jeder Kunde diesen "Auftrag zur Belieferung mit Erdgas" unterzeichnen muss. Ich glaube allerdings, dass diese Anpassung mit dem Einzelkunden gar nichts zu tun hat, sondern intern vom Gasunternehmen zu erledigen ist, und im Anschluss nur eine Information an den Kunden weitergereicht werden müsste.
Liege ich da richtig? Dann könnte man das Ansinnen des Versorgers einfach auf sich beruhen lassen!
Wo lässt sich nachlesen, was der Gesetzgeber mit "Verpflichtung zur Anpassung der Verträge" gemeint hat?

Vielen Dank im voraus!
Gruß Silla

Offline Rosé

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #9 am: 22. April 2007, 14:44:25 »
Hallo, in den allgemeinen bestimmungen der GasGvv §1 steht geschrieben das diese verordnung für alle geschlossenen verträge erst nach dem 12 Juli 2005 gilt. Erdas Südsachsen hat aber eine ergänzende bedingung zur GasGvv auf der Letzten seite hinzu gefügt wo unter A. Anwendungsbereich steht:

Für alle übrigen Verträge mit Haushaltskunden (Vertragsabschluss vor dem 12.7.2005 ) gelten die GasGVV und die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV ab den 1.5.07.

Da dies eine eigenständig hizugefügte Ergänzung ist, muß ich dies doch nicht anerkennen bzw. so einen Vertrag unterschreiben.

Wenn der versorger was neues hinzufügt, was mich schlechter stellt können die mich doch nich dazu zwingen oder?

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #10 am: 22. April 2007, 18:07:22 »
Man kann nicht gezwungen werden, einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Wenn der Versorger den Sondervertrag kündigt, muss er nämlich weiterhin Gas liefern (Grundversorger), dann eben zu den Tarifen.

Und dann ist man Tarifkunde, und kann nach Unbilligkeitseinwand selber bestimmen, was man bereit ist, unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen.

Man braucht auf dieses Schreiben auch nicht zu reagieren. Wie der Versorger weiter verfährt, wird er schon mittteilen.

Und für den Fall, dass er tatsächlich kündigt und offeriert, dass er dann in den teuersten Grundtarif beliefert, ist vielleicht dieses Link interessant

Kündigung Sondervertrag


Und die GasGVV gelten für Tarifkunden:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Offline Silla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #11 am: 22. April 2007, 20:05:47 »
@ Evitel2004

Danke für die Nachricht und die Links!
Gruß Silla

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #12 am: 23. April 2007, 11:43:31 »
Auch hier
http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021

steht was zum Thema Vertragskündigungen

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #13 am: 23. April 2007, 18:19:08 »
@Rose,

garnichts !!!


Abwarten

der alte Vertrag gilt weiter
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ktown

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 186
  • Karma: +0/-0
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
« Antwort #14 am: 27. April 2007, 12:53:43 »
Zitat von: \"Silla\"
Hallo Herr Cremer,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ist man gesetzlich wirklich zu einem neuen Vertrag verpflichtet?


Der Gesetzgeber hat im EnWG, in der GasGVV und in der AVBGasV genau geregelt wie verfahren werden soll. Hier wird nirgends was von neuem Vertrag erwähnt.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz