Hallo liebe Forenfreunde,
auf Grundlage der neuen GasGVV vom November 2006 sandte mir die Erdgas Südsachsen heute ein Schreiben, mit der Nachricht, dass sie gesetzlich verpflichtet wäre, alle bestehenden Gaslieferverträge, denen bisher die AVBGasV zugrunde lag, anzupassen. Alle Kunden, auch diejenigen, die von den mitgesandten neuen Preisangeboten, an die man sich binden kann, keinen Gebrauch machen möchten, sind aufgefordert, einen erneuten "Auftrag zur Belieferung mit Erdgas" zu stellen und ein entsprechendes Formular auszufüllen, auf dessen Rückseite unter Geschäftsbedingungen zu lesen ist, dass der Gaspreis der beigelegten Preisinformation entspricht.
Vor beinahe zwei Jahren habe ich erklärt, dass ich die Erhöhungen der Preise für unbillig halte und zahle seitdem den alten Preis.
Mit dem neuen Auftrag unterschreibe ich doch den derzeitigen Preis und hebe meinen Einspruch auf, oder sehe ich das falsch?
Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Silla