Ok, dann nochmal unter dieser Rubrik
Mittlerweile habe ich hier im Forum die Antwort erhalten, dass mit dem Umstieg auf den Clevertarif der §315 verwehrt ist.
Allerdings hatte ich kurz nachdem ich die Unterlagen zu dem Tarif bekommen habe, dem Wechsel per Einschreiben widersprochen. Somit könnte ich doch auf diesen Widerspruch bestehen. Dann müssten sie mich in den Grundversorgungstarif einstufen, da der alte Tarif nicht mehr existiert.
Und im Grundversorgungstarif könnte ich dann §315 anwenden und auf den Preis des alten Tarifs aufsetzen und abrechnen.
Ode rspricht hier etwas dagegen?
Energierebell