Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Verständnisfrage zu §315 und Stromversorgung

<< < (2/4) > >>

Cremer:
@Maverick1411

Erfahrungswerte gibt es nicht.

H. Fricke sagt immer, aufrechnen darf man nicht :evil:

Aber bis so um die 100 € wird das ein Versorger schon akzeptiueren müssen, wenn man es macht :wink:

fortunato:

--- Zitat von: \"jroettges\" ---

Nur wenn eine Nachforderung seitens des Versorgers besteht, kann man diese unter Hinweis auf die Nichtfälligkeit wegen der zuvor erfolgten Unbilligkeitseinrede zurückweisen und nicht bezahlen.


--- Ende Zitat ---


Ich habe am 17.01.2007 meine Gas-Abschläge um 20% gekürzt. Am 02.02.2007 bekam ich von den Stadtwerken Essen ein Schreiben, in dem man mir den Erhalt meines "315"-Schreibens bestätigt ("Bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit bitten wir um Geduld. Wir werden zu gegebener Zeit unaufgefordert Stellung nehmen")

Am 13.02.2007 kam schon die erste Mahnung.. und vor kurzem die Jahresrechnung.  So wie es aussieht, macht es für die Stadtwerke Essen gar keinen Unterschied, ob man die Abschläge kürzt oder auch nicht. Mein Gesamtvebrauch beläuft sich auf 429,38 € und die geleisteten Zahlungen auf 307,00 €. Die Rechnung ist einfach - ich muss jetzt 122,38 € nachzahlen  :( ..und zwar bis zum 20.04.2007  :(

Was kann ich in dieser Situation machen ? Muss ich den Betrag überhaupt überweisen? Mit welchem Schreiben könnte ich mich erneut an die Stadtwerke Essen wenden ? Ich wäre für jede Hilfe sehr, sehr dankbar :)

kamaraba:
@fortunato

Eigene Rechnung aufmachen und dann ggf. den Differenzbetrag
überweisen, sollte es zu einer Nachzahlung kommen und dies auch den STW
schriftlich mitteilen.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

fortunato:

--- Zitat von: \"kamaraba\" ---@fortunato

Eigene Rechnung aufmachen und dann ggf. den Differenzbetrag
überweisen, sollte es zu einer Nachzahlung kommen und dies auch den STW
schriftlich mitteilen.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
--- Ende Zitat ---


Vielen Dank Kamaraba - gibt es irgendwelche Musterschreiben auf energienetz.de ?

Wenn man davon ausgeht, dass die Gaspreise um 25% überteuert sind, so könnte man bei einem Jahres-Gesamtverbrauch von 4,832 kWh den Rechnungsbetrag (ges. 428,38 € inkl.Arbeitspreis/Grundpreis) aus der Jahresabrechnung einfach um 1/4 kürzen (???) <- der Jahres-Rechnungsbetrag würde ich dann in diesem Fall um 107,34 € kürzen. So käme ich auf 322,04 € Gesamtforderung / 307,00 € geleistete Zahlungen = macht 15,04 €, die ich noch überweisen müsste. Könnte ich das so machen ?

jroettges:
@fortunato
Wie schon kamaraba schrieb, eigene Rechnung aufmachen und dem GVU vorlegen. Nur das bezahlen, was nach der eignen Rechnung zu zahlen ist. Das aber pünktlich und zuverlässig.

Die Kürzungsbeträge nach einer Unbilligkeitseinrede sind nicht fällig. Das weiß auch das GVU. Also energisch der Mahnerei widersprechen und keine Mahnkosten anerkennen. Die Kürzungsbeträge aber gut anlegen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln