Energiepreis-Protest > GWG Grevenbroich
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
Cremer:
@manny,
der § 1 des EnWG sagt eine möglichst günstige und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__1.html
Damit haben die Versorger m.E. auch die Pflicht, wenn eine Schwelle erreicht ist, von der an die Versorgung in einem anderen Tarif günstiger ist, diesen auch anzuwenden.
Haben Sie bereits Widerspruch gemäß Musterbrief gegen diue Preishöhe an sich und die Preissteigerungen eingelegt?
Ich gehe mal davon aus, dass Sie gerade eine Jahresrechnung erhalten haben.
Danach könnten Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen und die günstigeren Preise abrerechnen.
eislud:
@Manny
--- Zitat von: \"@Manny\" ---Sie haben ab dem 01.07.2007 Anspruch auf eine Gasversorgung zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung, die wir diesem Schreiben beifügen. Dieser Anspruch gilt für Haushaltskunden un Gewerbekunden bis 10.000 kWh/a und tritt automatisch in Kraft (§36 und §3 Abs. 22 EnWG). Ihre Versorgung mit Erdgas ist damit ab dem 01.07.2007 auf jeden Fall gesichert.
--- Ende Zitat ---
Hiermit ist gemeint, dass ein Anspruch auf Grundversorgung für Haushaltskunden besteht - Punkt.
Außerdem ist hier gemeint, dass der Anspruch auf Grundversorgung auch für Gerwerbekunden für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Verbrauch besteht. Für den Anteil des Jahresverbrauches über 10.000 kWh besteht bei Gewerbekunden kein Anspruch auf Grundversorgung.
So geht es aus den §§ 36 und 3 Abs. 22 EnWG hervor.
Wer Haushaltskunde ist, der hat also auch mit 11.403 kWh einen Anspruch auf eine Grundversorgung.
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
ist zwar alles richtig,
gemeint ist aber doch, dass ab 10.000 kWh der andere Tarif günstiger sein wird.
Dann muss man sich in den neuen/anderen Tarif einstufen lassen.
Und eben deshalb ist dies m.E. kontrovers zu dem § 1 des EnWG
RR-E-ft:
@Cremer
Auch der Haushaltskunde mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh hat einen Anspruch auf eine möglichst preisgünstige Grundversorgung, was bedeuten kann, dass innerhalb der Grundversorgungstarife Staffelpreise gebildet werden, die automatisch nach Bestpreis abgerechnet werden.
Cremer:
@fricke,
ist grundsätzlich richtig.
Aber wie sieht es denn in der Praxis aus?
Ab einem bestimmten Verbrauch bieten die Versorger einen günstigeren Tarif an. Der ist aber gleichzeitig dann ein Sondertarif und damit nicht mehr in der Grundversorgung
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