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Autor Thema: Bundestag zu Stromkosten HartzIV  (Gelesen 5127 mal)

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Offline e-Stromer

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« am: 05. April 2007, 16:55:28 »
Hallo @all
nun muss ich doch mal das hierein setzen, auch wenn es nicht ‚direkt mit Energiepolitik’ zu tun hat,
aber – nicht nur speziell für HartzIV-Empfänger – von Interesse sein könnte:
(übrigens kann man sich den newsletter kostenlos senden lassen)

heute im Bundestag Nr. 090 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mo, 02. April 2007

16. Im Bundestag notiert: Stromkosten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI)

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die im Arbeitslosengeld II und im Sozialgeld
enthaltenen Summen für Stromkosten zu erhöhen
.

In ihrer Antwort (16/4785) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4531) schreibt die Regierung, mit dem Regelsatz werde eine pauschalierte Geldleistung für alle zum notwendigen Bedarf gehörenden Güter zur Verfügung gestellt. Von Preissteigerungen eines Gutes könne nicht auf eine generelle Unterdeckung geschlossen werden. Die Abgeordneten hatten sich auf eine gemeinsame Studie des Instituts für sozialökologische Forschung und des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg bezogen. ###

FROHE OSTERN

Offline ElCattivo

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« Antwort #1 am: 05. April 2007, 17:00:00 »

Offline Netznutzer

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Offline taxman

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« Antwort #3 am: 05. April 2007, 22:21:23 »
Da können wir dann nur noch hoffen das genügend Geld für die anderen Lebenshaltungskosten übrig bleiben.

Und wenn nicht?
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline e-Stromer

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« Antwort #4 am: 06. April 2007, 01:00:53 »
Hallo, ElCattivo,

Auf Deine kurze Frage: kurze Antwort:
... es leben nicht alle Hartz IV-ler in einem \'Ghetto\' - Leipzig wäre dann überbevölkert ;-)

@ Netznutzer
Das nützt auf Dauer nix:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4098&highlight=sozial
(auf IST-Stand geändert - von mir:

E.ON Bayern HAT ab September 2006 einen Sozialrabatt für finanziell bedürftige Kunden einGEFÜHRT.
Der Sozialrabatt BEINHALTET u.a. folgende Komponenten:
• Erlass der Grundgebühr von 9 EUR pro Monat (108 EURO pro Jahr).
• Zielgruppe: Kunden von E.ON (Bayern AG z.B.)
(welche GLEICHZEITIG MIT dem Rabatt die Arbeitspreise erhöhte :D !!!)

Gute Reklame für E.ON war das ja wohl allemal, sozusagen: wie gut bin ich doch!

doch:
... gut aufpassen, wenn man einen solchen Rabatt annimmt !!!
Denn bei vorbehaltloser Annahme ist wohl m.E. die Möglichkeit der Einrede nach § 315 BGB genommen.
Außerdem gilt ein solcher Rabatt lediglich nur für ein Jahr !!!
(auf dem "Antrag dieses E.ON-Rabatts" im Kleingedruckten lesen)

Was ist danach?


Sollte \'man\', falls man den Rabatt beantragt (oder schon \'geschenkt\' bekam)
an E.ON in etwa ähnlich schreiben ???

"... teile ich mit, dass ich meinen Antrag auf Sozialtarif, bzw. Sozialrabatt, nicht als Teil
eines individuell vereinbarten Tarifs zur Stromversorgung beauftragt habe,
sondern lediglich als geschenkten Sozialrabatt für einkommenschwache Haushalte.
Die Stromversorgung selbst(Vertrag oder nicht) verbleibt im Rahmen der AVBelt blabla..."

Was meint unser bester RA Fricke dazu? Wie könnte \'man\' besser formulieren,
bzw. \'Grundsätzliches dazu\' schreiben, um nicht als einjähriges Nutznießerchen
plötzlich kräftig und laaang niesen zu müssen...

• Finanziell schwache Haushalte, welche eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ)
als objektives Kriterium nachweisen können.

Hierzu ist folgendes zu sagen: Es genügt für E.On bereits die Zusendung
des letzten ALG II-Bescheids - beglaubigt von ARGE oder von Caritas.
(E.ON macht das anders als Telekom z.B. ---
die Frage ist, warum ?? - siehe oben: DESHALB - und entsprechend schreiben)

strom-igen Gruß

Offline e-Stromer

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« Antwort #5 am: 06. April 2007, 01:17:17 »
@ taxman,

wie wärs mit einem energie-schen - Akkuaction - Demo - START -
solche A´s in der ARGE (wie arg doll wär das) oder sonstigen ö Gebäu
an jede zugängliche Steckdose hängen -
würde ausreichen für eine Nacht Lappi  :twisted:

nicht zur Ausführung empfohlen ;-)

Offline e-Stromer

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Bundestag zu Stromkosten HartzIV
« Antwort #6 am: 05. Mai 2007, 04:51:49 »

 

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