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Nuon kündigt Vertrag wegen Verbraucherinsolvenz

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Cremer:
@itzamna,

nun ich vermute, dass Vattenfall hier der Nuon eine Info gegeben hat.

Unverständlich ist das Verhalten Ihres Anwaltes. Da sollten Sie mal nachfassen.

Sonst wie e-stromer verfahren und dies in der Schlußrechnung verrechnen.

Bei Vattenfall demnach auch Widerspruch gemäß § 315 einlegen einlegen

RR-E-ft:
@itzamna

Unter welchen Voraussetzungen, unter Einhaltung welcher Form und Frist ein Vertrag von wem gekündigt werden kann, muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Der BGH wirft diese Fragen wohl gerade in einem Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 auf, in welchem es um die Kündigung eines Sondervertrages bezüglich der Stromlieferungen ging.

Ob Nuon zur Kündigung berechtigt ist oder nicht, muss sich demnach aus dem Vertrag selbst ergeben. Mit Eingeheung des Vertrages hatte sich Nuon verpflichtet, Strom zu liefern. Von dieser vertraglichen Verpflichtung kann sich der Lieferant nur dann wieder lösen, wenn die vereinbarten Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen. Wäre eine Kündigung gar nicht vertraglich geregelt, könnte sogar fraglich sein, ob der Vertrag überhaupt ohne weiteres gekündigt werden kann.

Das lässt sich nicht generell beantworten, weil es auf die konkreten vertraglichen Abreden ankommt.

Ohne Strom wird man nicht sein, weil es eine gesetzliche Versorgungspflicht des Grundversorgers nach § 36 EnWG iVm. StromGVV gibt. Dabei ist der Grundversorger regelmäßig berechtigt, die Preise für die Grundversorgung einseitig festzulegen.

Es gibt also gerade keine Einigung auf einen konkreten Preis bei Vertragsabschluss, auf den man hiernach den Grundversorger unter Berufung auf pacta sunt servanda "festnageln" könnte. Vielmehr vereinbart man von Anfang an ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Grundversorgers, was auch unter vielerlei Gesichtspunkten sinnvoll ist.

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