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Nuon kündigt Vertrag wegen Verbraucherinsolvenz

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itzamna:
Nuon Deutschland in Berlin hat mir am 3.04.2007 meinen Stromvertrag zum 31.05.2007 gekündigt, weil sie von meinem Rechtsanwalt die Information über meine Verbraucherinsolvenz erhielten, die 2006 eröffnet wurde.

Nuon bezieht sich auf seine AGB 1.2
 "1.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit
     einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats
     gekündigt werden. § 20 der Strom GVV findet Anwendung."

Kann man gegen diese Kündigung etwas unternehmen, oder kann mir der Stromversorger wegen der Privatinsolvenz kündigen, obwohl er eine Einzugsermächtigung hat, und alle Beträge regelmässig abgebucht wurden und keine offenen Posten sind?

Nuon hat 50,- € Bonus bei Vertragsabschluss gewährt, den man nach einem Jahr erhalten sollte, nun darf ich sicher noch April und Mai zahlen und die versprochenen 50,- € sind weg, oder??

Wo bekomm ich dann Strom her?

Vielen Dank

Cremer:
@itzamna,

haben Sie denn die bisherigen Abschläge pünktlich geleistet?

Dann besteht zunächst m.E. keine Notwendigkeit seitens Nuon den Vertrag zu kündigen, sofern Sie § 19 Abs. 2 der StromGVV erfüllen

Sie werden sodann von Nuon zu dem örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben.

itzamna:
Die Abschläge wurden durch Einzug von Nuon jeden Monat von meinem Konto abgezogen und dabei sind keine Probleme aufgetreten.

Allein die Tatsache, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dient Nuon als Grund den Vertrag aufzulösen.

Der örtliche Netzbetreiber, der sicher Vattenfall ist, ist ein Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren, dessen Ansprüche nicht befriedigt wurden. Zu diesem Anbieter kann ich also wahrscheinlich auch nicht wechseln.

Nuon darf also den Vertrag einfach nur aufgrund des Insolvenzverfahrens kündigen und ich steh dann ohne Stromanbieter da?

ElCattivo:

--- Zitat von: \"GVV § 20\" ---(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. ... Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
--- Ende Zitat ---
Da der Versorger gemäß §36 in Ihrem Fall ja wohl nicht Nuon, sondern Vattenfall heißt, halte ich die Kündigung für rechtens. Vattenfall muss Sie aber "nehmen".
Jetzt hoffe ich nur, dass ich alles richtig interpretiert habe, sonst springt Herr Fricke mir zurecht an den virtuellen Kragen. :oops:

e-Stromer:
Hi, izamna,

nach dieser Kündigung würde ich sofort die Einzugsermächtigung widerrufen, den prozentualen Anteil von dem 50,- EUR-Bonus auf die Monate ausrechnen und den Anteil von den Abschlagszahlungen bis zum Ende des Vertrages abziehen – und selbst überweisen, pünktlich. (nuon wird sich schon melden, wenn es denen nicht passt…)

Was ich nicht verstehe, wieso Dein Rechtsanwalt (oder meinst Du Treuhänder?) nuon mitteilte, dass Du im InsVV bist…
Das geht doch nuon normalerweise gar nichts an, zumal die doch abbuchen.
Ist nuon vielleicht eine ‚Tochter von Vattenfall’ ?
Ich suchte nun diesbezüglich, und lese, dass nuon ein niederländisches Unternehmen sei. Vielleicht weißt Du ja mehr, denn Du bist bei nuon ja Kunde.

http://www.nuon.de/publish/index.php

Hat nuon Dich an den ‚örtlichen Grundversorger’ verwiesen? Dies müsste wohl in der Kündigung stehen --- und auch, ob dies Vattenfall ist,
zumindest findet dann m.E. § 315 BGB, weil Grundversorgung, Anwendung, außer du unterschreibst einen Sonderkundenvertrag.

… und ich würde gut aufpassen, wenn VF Dich nehmen muss, dass nicht etwaige Abschlagszahlungen auf alte Forderungen verwendet werden. Jedenfalls würde ich keine Einzugsermächtigung zulassen, sondern überweisen – zweckgebunden.

Und wegen anderer möglicher Versorger klick auch mal http://www.verivox.de

… und nun - aufgrund meiner Sätze - hoff auch ich, dass ich von unserem besten RA-Fricke nix aufs virtuelle Dach bekomm, weil ich vorlaut war :D

Ostergruß von
Stromer

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