Derweil das Bundeskartellamt noch untersucht, ob das vollständige Einpreisen der unentgeltlich zugeteilten CO2- Zertifikate in die Großhandelspreise für Strom den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, kommt nun von der Bundesregierung wohl die
Absolution für diese Praxis:
http://de.today.reuters.com/news/NewsArticle.aspx?type=domesticNews&storyID=2007-04-09T124733Z_01_HUM946040_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-ENERGIE-2ZF.xml :roll:
Die Unternehmen dürfen bilanzrechtlich den Börsenpreis der unentgeltlich zugeteilten Rechte auf den Strompreis umlegen. Dies war als ein Grund für gestiegene Energiepreise genannt worden.
Was für eine Absolution, wenn die Kunden die Zeche zahlen ?
Normalerweise muss der Sünder seinen Ablassbrief teuer kaufen.