Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2006 der Jahresabrechnung meines Gasversorgers E.on Mitte widersprochen und die Unbilligkeit der Preise festgestellt.
Den abgebuchten Nachzahlungsbetrag habe ich von meiner Bank zurückbuchen lassen. Seitdem überweise ich monatliche Abschläge auf Basis des von mir akzeptierten Preises.
Da nun die nächste Jahresrechnung ansteht, lautet meine Frage:
Ist der Einspruch gegen die Abrechnung jährlich zu erneuern oder kann man sich auf das erste Schreiben beziehen und die Rechnung entsprechend korrigieren?
Vorab schon mal vielen Dank.
smithers1190