Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Was genau beinhaltet oder ist das \"Tankbuch\" ?
Ready XL:
@gastanker,
...ich fragte deswegen, weil bei mir nicht klar ist, wer denn der eigentliche Eigentümer der gesamten Anlage ist.
Die Leitungen für alle Häuser sind defintiv im Besitz der Eigentümergemeinschaft. Dies ist im Grundbuch auch so eingetragen. Die Eigentumsverhältnisse des Gastanks sind m.E. nicht geklärt, denn unser jetziger Lieferant hat vor ca. 10 Jahren die Gasversorgung übernommen, was aber nicht heißt muß, dass auch der Tank im Eigentum des Lieferanten ist.
Hinzukommt, dass sowohl für den Tank, als auch für die Leitungen eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Diese aber nicht zugunsten des jetzigen (bzw. früheren) Lieferanten, sondern zu Gunsten eines Dritten.
Also ziehmlich verwirrend die ganze Angelegenheit.
Gruß
Ready XL
gastanker:
Hallo Ready XL,
ok ich verstehe. Ich denke mal du hast auch schon sämtliche Verträge durchgesehen. Für die Eigentümerschaft reicht erstmal auch ein Kaufbeleg/Rechnung oder ein ähnliches Dokument woraus das Eigentumsverhältnis eindeutig geklärt ist.
Was sagen denn die bisherigen Versorger, wem der Tank gehört, bzw. können sie es auch beweisen?
Im Zusammenhang mit anderen Threads von dir geht es wohl bei dir insgesamt um die Kostenfrage zu welchem Preis dein Versorger dir das Gas verkaufen kann/soll. Auch wenn es hier nicht direkt hier hin gehört, wie habt ihr euch denn versucht zu einigen?
Wenn du willst, kannst du mir mal per PN den kompletten Zusammenhang deines Problem schildern, vielleicht fällt mir ein Lösungsvorschlag ein.
Gruß
Ready XL:
@ gastanker,
.....Du hast eine PN.
Gruß
Ready XL
Guru:
Auch wenn das Thema hier schon vor Jahren behandelt wurde, möchte ich trotzdem noch ein paar Anmerkungen machen, denn ich war ebenso irritiert als ich mein Behälterbuch bekommen habe.
1. Der Begriff Buch ist hier völlig irreführend, denn es handelt sich wohl immer nur um lose A4 Zettel mit mehr oder weniger Seiten. Bei mir sind es insgesamt 18 Seiten!
Die wohl wichtigste Seite ist das Deckblatt Behälterbuch, welches neben der Behälternummer, den Hersteller, das Baujahr, wo aufgestellt (also Eure Adresse), wann aufgestellt, Typ des Behälters und ob bei der Aufstellung eine Prüfung statt gefunden hat.
Danach stehen dann noch die Daten der nächsten erforderlichen (2 jährigen und 10 jährigen) Prüfungen drauf.
Auf den anderen Seiten stehen dann sämtliche weiteren Daten des Behälters, eigentlich alles, von der Schweißnaht bis zur Epoxidharzversiegelung, TÜV Zertifikate des Herstellers und und und
Was mir jetzt persönlich aufgefallen war, ist der Fakt das bei einem erdgeckten Tank folgende Unterlagen vorliegen sollen bzw. bescheinigt werden müssen (lt. Unterlagen im Behälterbuch).
* Bescheinigung einer fachkundigen Person über die ordnungsgemäße Einlagerung des Behälters in die Baugrube
* Bescheinigung einer fachkundigen Person über die ordnungsgemäße Verfüllung der Baugrube
Da ich das nun aber selber gemacht habe (nach Tanktausch) kann ich es mir ja nicht selber bescheinigen. Also achtet bitte darauf!
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