Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH lehnt richterliche Kontrolle von Strompreisen ab - VIII ZR 144/06 vom 28. März 2007
kamaraba:
@RR-E-ft
Sorry, aber da ging bei mir absolut der Gaul durch (Blutdruckthema) :wink:
Trotzdem, wie kann man überhaupt so eine Aussage tätigen :?:
RR-E-ft:
@kamarba
Einigen Verbrauchern platzt die Hutschnur, weil sie denken, der BGH habe sie der Abzocke als Freiwild freigegeben, weil sie vom zweiten Teil des Urteils bisher schlicht nichts erfahren haben:
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E36FF03F9392D4B81AEF95232D3B413BD~ATpl~Ecommon~Skomlist~Ak~E62755.html
Cremer:
@kamaraba,
mir war dies Dank der hier heute erläuternden Worte in den Threads "Energiepolitik" als auch "Grundsatzfragen" von Herrn Fricke äußerst klar und verständlich von ihm zum widerholten Male dargelegt worden.
Besser kann man es nicht machen !!
RR-E-ft:
@Cremer
Man muss eben folgenden Hintergrund kennen:
Bei Vertragsabschluss hatte sich der Kunde mit dem Versorger auf einen konkreten Preis geeinigt, wozu er nicht gezwungen war. Diese Einigung hindert eine gerichtliche Billigkeitskontrolle: Gerichte sind nicht klüger als die Partner bei Abschluss eines Vertrages, was wohl der "richtige" Preis sei.
Zugleich hat der BGH klar gemacht, dass für die Stromlieferungen ab dem 01.05.2000 ein vertraglicher Zahlungsanspruch nicht allein deshalb besteht, nur weil E.ON für die weiteren Lieferungen eine entsprechende Rechnung gestellt hatte.
Es kommt vielmehr darauf an, ob der alte Vertrag zum vereinbarten Preis fortbesteht, ob ggf. dessen Preis infolge eines einseitigen und somit kontrollierbaren (!) Leistungsbestimmungsrechts erhöht werden durfte oder ob infolge eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts etwa ein vollkommen neuer Vertrag zustande kam, dessen Anfangspreis dann ebenfalls einseitig bestimmt und deshalb kontrollierbar (!) wäre.
Gerade damit macht der BGH deutlich, dass der Kunde keinem Preisdiktat ausgesetzt ist, nicht jedwede Verbrauchsabrechnung zu diktierten EVU- Wunsch- Preisen zu zahlen hat. Leider berichtete die Presse über diesen zweiten Teil der Entscheidung zu wenig. Die Rechtsprechung änderte sich nicht.
@kamaraba
Statt mit Herrn Kollegen Krawinkel weiter zu schmollen, können Sie doch gern Kontakt zu diesem aufnehmen.
http://www.unendlich-viel-energie.de/fileadmin/Holger_Krawinkel_vzbv.pdf
kamaraba:
Herr Fricke,
das habe ich bereits mit meinem dicken Hals gestern abend schon
gemacht..... :idea:
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