@Cremer
Es bedarf in jedem Einzelfall ein ganz sauberen juristischen Prüfung anhand der Rechtsprechung des BGH.
Wie ist der Vertrag zustande gekommen?
Was wurde dabei konkret vereinbart?
Grobe Verallgemeinerungen sind vollkommen fehl am Platz, hin wie her.
Dass die Monopolstellung eines Vertragsteils nicht automatisch dazu führt, dass ein
vertraglich vereinbarter Preis der Billigkeitskontrolle unterfällt, hat der BGH bereits 1990 entschieden (BGH NJW-RR 1990, 1204).
Das sollte man wissen, oder sich auch einmal einfach einer eigenen Stellungnahme enthalten. :wink:
Alles andere bringt meinen Blutdruck leicht auf Galopp.
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