Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?  (Gelesen 4744 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline HPO

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hallo,

habe mich zum 31.8.2003 bei EON als Stromkunde abgemeldet (bestätigt) und damals neuen Lieferanten gewählt. Dessen mehrfacher Anmeldeversuch wurde vom lokalen Netzbetreiber nicht bestätigt, da mich EON beim lokalen Betreiber nicht abgemeldet hat. Ist wahrscheinlich verschlampt worden.

Erst jetzt im Januar 2007 (!) ist eine Abmeldung von EON beim lokalen Netzbetreiber eingegangen. Rechnungen des lokalen Netzbetreibers an EON sind in den letzten Jahren offensichtlich nicht bezahlt worden.

Nun fordert der lokale Versorger die entsprechenden Zahlungen  für die letzten Jahre nachträglich von mir. Ist das rechtlich ok? Muss er sich nicht an EON halten? Hier besteht doch eigentlich ein Vertragsverhältnis. Und hätte er mich nicht frühzeitiger über die eingetretene Notversorgung und seine Tarife informieren müssen? Fragen über Fragen.

Vielleicht weiß jemand Rat. Danke.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?
« Antwort #1 am: 28. März 2007, 11:55:58 »
@HPO

An wen haben Sie in der Zeit von 2003 bis 2007 die Abschlagszahlungen
für Strom entrichtet?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline HPO

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?
« Antwort #2 am: 28. März 2007, 12:19:56 »
Für diesen Zähler sind in dieser Zeit - wie ich jetzt gesehen habe - nie Rechnungen eingegangen oder Zahlungen erfolgt. Obwohl die entsprechenden Stände auch immer miterfasst wurden.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?
« Antwort #3 am: 28. März 2007, 14:19:29 »
@HPO,

Wer was auf der Versorgerseite versäumt oder verschlampt hat, sind vermutungen von Ihnen.

Überlassen Sie doch die Wahrheitsfindung den beiden Versorgern.

Tatsache ist, dass Sie in diesem Zeitraum vom lokalen Netzversorger versorgt wurden und nicht von E.On, auch nicht von Ihrem neuen Stromanbieter.

Der Verbrauch ist an den örtlichen Netzbetreiber zuentrichten.

Sie aber in dem vergangenen zeitraum ebenso schon mal bei neuen Stromlieferanten nachfragen sollen, wo denn der vertrag bleibt.

Da sind m.E. die angefallenen Stromkosten an der örtl. Netzbetreiber zu entrichten.

Andererseits könnten Sie aber auch schriftlich:

a.) bei Ihrem neuen Stromlieferanten nachfassen, warum er Ihnen bisher keine Mitteilung über die negativen Anmelderversuche unterrichtet hat.

b) E.on fragen, warum die Abmeldung bisher nicht erfolgte
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline HPO

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?
« Antwort #4 am: 29. März 2007, 10:19:21 »
Naja, ob es hier um Schlamperei oder eine Maßnahme zur Behinderung des Wettbewerbs geht, ist sicherlich noch die Frage. Besonders gruselig ist allerdings die Vorstellung, dass in diesem "liberalisierten Markt" die Anbieter für ihr Verhalten nicht geradestehen müssen. Vielleicht sollten die Unternehmen als Marketingstrategie einfach grundsätzlich die Wechselwünsche ihrer Kunden  ignorieren. Finanzielle Konsequenzen hätte es nach dieser Logik ja keine ....

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Notversorgung: Wer trägt Kosten bei verspäteter Abmeldung?
« Antwort #5 am: 29. März 2007, 12:39:20 »
@HPO,

doch,

legen sie Widerspruch nach § 315 gemäß Musterbrief ein  :wink:  :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz