Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Frist für Widerspruch gemäßt §315 BGB ?

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RR-E-ft:
@Cremer

Wer wird persönlich wo eingeliefert? :wink:

Man kann ja auch absolut sicher, aber etwas teurer, durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Schafft auf jeden Fall jede Menge Aufmerksamkeit.

Landgericht Nürnberg-Fürth zur Frist für Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen:

http://www.rws-verlag.de/0_php/html/volltext.php?file=121620

Wer für die Vergangenheit  zurückfordern kann, muss nicht für die Zukunft erst weiter überhöhte Beträge zahlen, vgl. hier auf Seite 22/23:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Douny:
Hi,

jetzt sind wir ein wenig von meiner Frage abgekommen:

Wenn es keine Frist für einen Widerspruch gegen die Preise gibt,
reicht es dann, wenn z.B. innerhalb eines Jahres mehrfach der Preis verändert wird, anstatt jedes mal zu widersprechen, dass ich ca. 1 Monat vor der nächsten Jahresabrechnung dem Preis (und damit evtl. mehreren Preisänderungsmitteilungen) widerspreche ?

Gruß,
 Douny

RR-E-ft:
@Douny

Schade, dass Sie sich mit meinem letzten Beitrag nicht gedanklich auseinandergesetzt haben:

Nach dem Urteil des BGH vom 05.02.2003 - VIII ZR 111/02 kann man auch nach vorbehaltlos geleisteten Zahlungen widersprechen und Geld erst dann noch wieder zurückfordern, begrenzt wird dieser Anspruch durch die Verjährung.

Douny:
@RR-E-ft
Sorry, irgendwie hab ich gemeint, dass die Links aufgrund der darüberstehenden Texte nicht so ganz zu meiner Frage passen würden, auch wenn es jeweils um Fristen geht. Gut, jetzt hab ich sie mir durchgelesen und komm zu dem Ergebnis, dass es tatsächlich funktionieren sollte, wenn man einfach 1 monat vor Jahresabschlußrechnung widerspricht.
Geht hier einer so vor ?

kamaraba:
@douny

ich sammle, im Oktober 2006 Preiserhöhung, zum 1. April 2007, Preissenkung. Mein neues Schreiben geht Mitte April an die Stadtwerke
Karlsruhe raus und zwar per Einschreiben mit Rückschein. die paar Euro
sollte man übrig haben, über´s Jahr gesehen spart man ja jede Menge
Geld ein. Die nächste Jahresabrechnung kommt im September 2006 und
die Einzugsermächtigung für die Jahresabrechung habe ich widerrufen.
Das funktioniert in KA recht gut. Natürlich den Verbrauch überwachen, damit
es zu keiner Überzahlung kommt.

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