Bisher gaben die AVB\'s den Passus her, es dürfe nur getrennt werden, wenn Zahlungsrückstände seien und zu befürchten sei, diese würden weiter anwachsen. Da ein neuer Lieferant mitteilt, die NN Entgelte zu zahlen, besteht kein Anlass für das Netz, zu trennen. Es würde dem neuen Vertrieb die Grundlage entziehen, zu arbeiten. Dieser konflikt wiegt stärker, als die Forderungen des "Altvertriebs". Dieser müsste auf dem juristischen Wege versuchen, an seine Forderungen zu gelangen. Die AVB#s galten zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie in der besagten Wohnung wohnten.
Netzseitig, und die ist entscheidend, sieht die Sachlage nämlich folgendermassen aus: Am 28.02.2007 hat der Vertrieb der SW Kiel Ihre jetzige Abnahmestelle aus der Belieferung zum 31.03.2007 abgemeldet. Gleichzeitig hat Ihr neuer Lieferant Sie zum 01.04.2007 zur Belieferung angemeldet. Der SW Kiel Vertrieb hat meiner Meinung nach keinerlei Möglichkeit mehr, beim Netz eine Sperrung durchführen zu lassen, da ja zum 01.04.2007 ein anderer Lieferant Anspruch auf Netznutzung hat.
So müsste es Ihnen der Netzvertrieb eigentlich darstellen.
Gruß
NN