Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kiel

H I L F E - Kieler Stadtwerke wollen Strom abstellen

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piTo:

--- Zitat von: \"Netznutzer\" ---

Sofern Sie zum 01.04.07 einen neuen Stromanbieter haben, dürfte Ihr Netzbetreiber nicht mehr den Anschluss trennen! Es hat sich ein Vertrieb zu erkennen gegeben, Sie zu beliefern. Lassen Sie sich mit dem Netzvertrieb der Stadtwerke verbinden, und teilen denen schon mal die Situaution mit.


--- Ende Zitat ---




Danke für die Info - gibt es denn dafür eine Rechtsgrundlage?

Netznutzer:
Bisher gaben die AVB\'s den Passus her, es dürfe nur getrennt werden, wenn Zahlungsrückstände seien und zu befürchten sei, diese würden weiter anwachsen. Da ein neuer Lieferant mitteilt, die NN Entgelte zu zahlen, besteht kein Anlass für das Netz, zu trennen. Es würde dem neuen Vertrieb die Grundlage entziehen, zu arbeiten. Dieser konflikt wiegt stärker, als die Forderungen des "Altvertriebs". Dieser müsste auf dem juristischen Wege versuchen, an seine Forderungen zu gelangen. Die AVB#s galten zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie in der besagten Wohnung wohnten.

Netzseitig, und die ist entscheidend, sieht die Sachlage nämlich folgendermassen aus: Am 28.02.2007 hat der Vertrieb der SW Kiel Ihre jetzige Abnahmestelle aus der Belieferung zum 31.03.2007 abgemeldet. Gleichzeitig hat Ihr neuer Lieferant Sie zum 01.04.2007 zur Belieferung angemeldet. Der SW Kiel Vertrieb hat meiner Meinung nach keinerlei Möglichkeit mehr, beim Netz eine Sperrung durchführen zu lassen, da ja zum 01.04.2007 ein anderer Lieferant Anspruch auf Netznutzung hat.

So müsste es Ihnen der Netzvertrieb eigentlich darstellen.

Gruß

NN

Cremer:
@piTo,

schriftlich den SW Kiel folgendes mitteilen:

1.)Sricftlich Sachverhalt darlegen, dass Sie nicht in der Wohnung, zu welcher die SW die Forderung erhoben haben, in dem fraglichen Zeitraum wohnten

2.) Hausverbot erteilen um die Sperre abzuwenden

3.) umgehend eine Schutzschrift am zuständigen Amtsgfericht hinterlegen

4.) sofort einen Anwalt beauftragen, der ggf. eine einstweilige Verfügung erwirkt.

RR-E-ft:
@Cremer

Wenn man sich sowieso an einen Anwalt wendet, sollte man nicht selbst noch Korrespondenz führen um dabei ggf. Fehler zu machen.

Der Anwalt sollte den Sachverhalt klären.


@piTo

Wenn der Vertrag bereits zum 31.03.2007 wirksam gekündigt wurde, ab dem 01.04.2007 sowieso ein anderer Lieferant bereitsteht, der Lieferantenwechselprozess problemlos über die Bühne geht, ist es unangessen, zum 29.03.2007 noch zu sperren, weil der neue Lieferant dann nicht ab Sonntag 01.04.2007 liefern könnte.

Man sollte sich beim neuen Lieferanten vergewissern, ob dieser tatsächlich am 01.04.2007 die Lieferung aufnimmt.

Das gilt unabhängig davon, ob die Forderungen des Versorgers zu Recht bestehen....

piTo:
Ich bin da am Freitag nochmal mit den StromGVV hin und habe darauf hingewiesen, dass das Unternehmen gegen geltendes Recht verstößt ( StromGVV §17 Nr. I, 1.)

Der "nette" Mitarbeiter wollte meine Beschwerde erst wieder nicht annehmen. Erst nachdem ich quer durch den Raum geschriehen habe und aus der Warteschlange zwei Leute, die das Geschehen bezeugen sollten an den Tisch holte und ich von denen auch die Anschrift aufschrieb, lenkte der Mitabeiter der Stadtwerke ein und nahm meine Beschwerde entgegen und gab mir ein Schriftstück mit auf das ich drang, was eine Untersuchung der Sachlage und eine Weiterleitung an die dafür vorgesehenen Abteilungen erklärte.


Hat aber anscheinend geklappt, mal ein Faß auszumachen.


Es kam naemlich heute, also 3 Tage vor dem eigentlichen Sperrtermin, kein Brief der die Sperrung ankündigt. Laut Gesetz ist das vorgeschrieben nochmal 3 Tage vorher zu mahnen ( StromGVV §19 Nr. III).

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