OVAG spricht mir das Recht auf Anwendbarkeit des §315 ab.
Ein freundliches Hallo aus Friedberg/Hessen.
Nachdem ich über das Internet auf den B.d.E. aufmerksam wurde, habe ich den Mut gefasst und gegen die Strompreiserhöhung meines EV auf Basis des §315 widersprochen.
Nun habe ich heute einen Brief deren Rechtsabteilung mit folgendem Wortlaut erhalten.
Wie Ihnen bereits durch Herr B. erläutert wurde, haben Sie nicht das Recht, nach §315 BGB der Anpassung der Strompreise zu widersprechen bzw. eine Offenlegung unserer Preiskalkulation zu verlangen.
Unsere Rechtsauffassung wurde in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, welche bisher von unseren Kunden leider vereinzelt angestrengt wurden, bestätigt.
Zuletzt hate ein Kunde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlage verlangt, wobei unser Unternehmen am 28.09.2006 ein obsiegendes Urteil vor dem Amtsgericht Friedberg erhielt. Eine Kommentierung dieses Urteils aus der Fachzeitschrift ZNER 2006, Heft 3, S. 281 fügen wir diesem Schreiben als Anlage bei. (Fehlt zwar, habe ich aber im I-Net nachgelesen)
Daraus ergibt sich eindeutig, dass eine Offenlegung unserer Tarifkalkulation aus verschiedenen Gründen nicht gefordert werden kann. Die Voraussetzung des §315 BGB, dessen Anwendbarkeit bereits grundsätzlich angezweifelt werden kann (vgl. dazu z.B. LG München, 9 O 15022/92) liegen nämlich nicht vor, da eine Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen im Strombereich zu verneinen ist.
Die Auffassung wurde auch im Rahmen eines weiteren Verfahrens im Herbst 2006 seitens des Landgerichtes Gießen vertreten.
Es besteht keine Monopolstellung der ovag Energie AG in dieser Region. Es steht Ihnen frei, Strom von einem anderen Anbieter zu beziehen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist dies unproblematisch möglich.
Dann folgt noch eine Auflistung von Urteilen die ich angeblich in meinem Schreiben genannt habe, die ich jedoch nie in meinem Widerspruch formuliert habe................
Zum einen bin ich nun einigermaßen verwirrt da ich mich zugegebenermaßen keine juristische Erfahrung habe, zum anderen nach einer Stunde googeln das Urteil 15022/92 des LG München nicht gefunden habe. Auf der Seite 1704 habe ich Urteile gefunden die im Gegensatz zu den Behauptungen meines EVs stehen.
Was ich begriffen habe ist folgendes:
"Ich will nicht klagen, das soll der EV machen!!"
Hat jemand nen Tipp für mich wie hier reagiert werden sollte oder einfach mal tagsüber die Hilfe eines RAs über den B.d.E. in Anspruch nehmen?
Vielen Dank für ne kleine Hilfestellung.
Gruß aus Hessen
Jürgen