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Zuletzt hate ein Kunde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlage verlangt, wobei unser Unternehmen am 28.09.2006 ein obsiegendes Urteil vor dem Amtsgericht Friedberg erhielt. Eine Kommentierung dieses Urteils aus der Fachzeitschrift ZNER 2006, Heft 3, S. 281 fügen wir diesem Schreiben als Anlage bei. (Fehlt zwar, habe ich aber im I-Net nachgelesen)
Kann ich dann gleich damit rechnen dass ich, auf Grund der "Eigenen ständigen Rechtsprechung" des AG Friedberg verlieren werde, obwohl solche Verfahren bereits mehrfach durch andere Gerichte (auch BGH) im Sinne des Kunden beschieden wurden?
@taxmanIch bitte um Entschuldigung falls der Eindruck entstand, dass ich hier eine Rechtsberatung erwarte.Dem ist nicht so!!Auf Grund der Tatsache, dass ich mich erstmals überhaupt mit dem Thema Justiz und deren Formulierungen befasse mögen meine Fragen zuweilen etwas seltsam klingen. Ich bitte dies zu entschuldigen.Da hier auch einige Personen registriert sind, die von Berufswegen mit dem Thema Recht zu tun haben, hätte ich mir gewünscht dass ich hier die Eine oder Andere Antwort auf meine Fragen erhalte.Eine Rechtsberatung werde ich ganz sicher über den Bund der Energieverbraucher wahrnehmen.
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