Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Thüga will neue verträge machen  (Gelesen 16945 mal)

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Offline otzelot3

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Thüga will neue verträge machen
« am: 22. März 2007, 12:14:50 »
Hallo Forum!

Bisher habe ich nur die Preise von 2005 Bezahlt.

Nun schickt mir die Thüga Rheinhessen Pfalz Briefe mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer Preissenkung um 0,48ct/kwH (HA-HA).

Ich vermute mal , dass wenn ich diese unterzeichne ich keine Möglichkeit mehr habe gegen die Gaspreise zu rebellieren oder?

wie soll ich mich verhalten?

Gruss aus der (mal ausnahmsweise nicht) sonnigen Südpfalz

Offline kamaraba

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #1 am: 22. März 2007, 16:27:53 »
@otzelot3

so isses und weiter wie bisher und wie im Forum bereits lang
und breit beschrieben.
Alten Preis bezahlen und bei der Jahresabrechnung die eigene Rechnung
aufmachen und auch diese bezahlen und den Verbrauch überwachen,
damit es zu keiner Überzahlung kommt und evtl. die Abschläge anpassen.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Offline otzelot3

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #2 am: 22. März 2007, 16:41:04 »
hallo! danke für die antwort!
aber was ich noch wissen wollte (sollte, müsste usw....) wäre:

soll ich diesem schreiben in irgendeiner form widersprechen?

BTW: ich bin schon seit 2 Jahren hier mitglied und hab mein login infolge eines totalausfalles meiner PC (hausbrand) nicht mehr gewusst. hab mich dann halt neu angemeldet.

1001 dank!

Offline kamaraba

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #3 am: 22. März 2007, 19:02:35 »
@otzelot3

Das ist verlorene Zeit. Ohne Ihre Unterschrift kommt kein Vertrag
zustande. Es ist lediglich ein "Angebot". Sie sind nicht verpflichtet
dieses zu unterschreiben.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline otzelot3

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #4 am: 22. März 2007, 19:37:31 »
gut ! vielen Dank!

Gruß ins nahegelegene Karlsruhe  :)

Offline Cremer

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #5 am: 22. März 2007, 23:38:14 »
@otzelot3,

wie bereits H. Fricke mehrfach hier im Forum ausführte:

Für eine Vertragsänderung sind immer zwei Parteien notwendig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline otzelot3

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #6 am: 23. März 2007, 07:13:39 »
aha! dann dürfen die mich also nicht "automatisch" in einen anderen Tarif eingruppieren. guuuuut  :D

vielen dank nochmals.

Offline Lutz

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #7 am: 23. März 2007, 08:48:50 »
"Dürfen" dürfen die nicht, werden es aber aller Voraussicht machen. Spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung werden Sie feststellen, dass der Versorger Sie in die Grundversorgung umgruppiert hat.
 
Derzeit bieten viele EVUs neue Vertragsangebote an. Aber wie bereits mehrfach gesagt, sind das Angebote, die man nicht annehmen muss.

Einfach bei der nächsten Jahresrechnung die eigene Gegenrechnung, wie bisher, erstellen.

Offline Netznutzer

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #8 am: 23. März 2007, 09:38:06 »
Seit wann dart bei einem Sondervertrag/Abkommen, keine Seite mehr den Vertrag kündigen?, und um Sonderverträge handelt es sich hier ja allem Anschein nach, sonst wäre keine Annahme durch Unterschrift verlangt. Somit wird doch wohl die Konsequenz aus der Nichtannahme des neuen Vertrags sein, Kündigung des Altvertrags, falls nicht schon durch das neue Vertragsangebot geschehen, und anschl. Eingruppierung in die Grundversorgung.

Gruß

NN

Offline otzelot3

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #9 am: 23. März 2007, 10:32:04 »
hmmm...... dann habe ich diesen infobrief mit der vertragsänderung/kundigung was auch immer, schlichtweg nicht erhalten und somit auch nicht stillschweigend zugestimmt. seit meinem umzug ins nachbarhaus läuft hier eh so einiges schief was post angeht ;)

Offline Cremer

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #10 am: 23. März 2007, 12:49:45 »
@Netznutzer,

da muss man mal in die AGB\'s bzw. "zusätzlichen Vertragsbestimmungen" (sofern es diese gibt) reinschauen. :wink:

Bei mir steht in den "Zusätzlichen Vertrgasbedingungen" unter § 11: :shock:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Anerkenntnis :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Netznutzer

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #11 am: 23. März 2007, 18:40:00 »
@cremer

Genau, Änderungen/Ergänzungen bedürfen dies. Eine Kündigung natürlich nicht. Stellen Sie sich vor, Sie wollen den Vertrag kündigen, z.B. wg Auszug o.ä., und der Lieferasnt widerspricht und besteht auf Einhaltung... .

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #12 am: 23. März 2007, 20:09:03 »
@Cremer
@Netznutzer

Bei der Frage kommt es ganz entscheidend auf den konkreten Fall an.

Schickt der Versorger ohne den bisherigen Vertrag zu kündigen ein neues Angebot, so kommt durch das Schweigen des Kunden hierauf kein neuer Vertrag zustande, weil Schweigen nicht als Annahme gilt.

Wurde der Altvertrag indes wirksam gekündigt und man nimmt kein neues Angebot zu einem Sondervertrag an, so wird wohl nach Vertragsbeendigung zunächst für drei Monate in die Ersatzbelieferung greifen.

Ob nach der Kündigung eines Sondervertrages durch den Versorger und den weiteren Bezug des Kunden ein neuer Grundversorgungsvertrag zustande kommt, ist fraglich.

Das dürfte jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Kündigung darauf abzielt, einen höheren Sondervertragskundenpreis unterhalb des Grundversorgungstarifes abzuschließen.

Es kann sehr viel dagegen sprechen (vgl. nur OLG München, NJW-RR 1999, 421).

Mit dieser Frage befasst sich der BGH aktuell in dem Strompreisverfahren unter dem Aktenzeichen VIII ZR 144/06, in dem eine Entscheidung erwartet wird, wohl Zurückverweisung an das LG Potsdam.

In ganz engen Grenzen ist es vorstellbar, dass im bisherigen Vertrag eine Klausel enthalten ist, dass der Lieferant die Bedingungen ändern kann und das Schweigen des Kunden als Zustimmung zur Änderung gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist widerspricht und er auf die besondere Bedeutung der Frist gesondert hingewiesen wird und ihm zudem ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Das muss sich indes so schon im bisherigen Vertrag vereinbart finden und selbst dann kann einiges gegen eine solche Klausel sprechen.

Indes könnte ein solches Sonderkündigungsrecht bisher oft noch leer laufen.

Jedenfalls darf ein Monopolist nicht derart agieren, dass er nur einzelnen Kunden den bisherigen Vertrag kündigt, weil dies unter vielerlei Gesichtspunkten gegen das Gleichbehandlungs- und Diskrimnierungsverbot verstoßen kann.

Wer schon einmal verheiratet war, weiß, dass es - jedenfalls hierzulande-  möglich ist, auch solch eine Verbindung wieder aufzulösen.

Für Vertragsverhältnisse gilt nur ganz ausnahmesweise etwas anderes, so dass Sonderverträge grundsätzlich form- und fristgerecht gekündigt werden können, wobei derjenige der kündigt den Zugang seiner einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung nachzuweisen hat.

Offline Cremer

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #13 am: 23. März 2007, 21:55:24 »
@Netznutzer,

im nachfolgenden § 12 der Bedingungen der SW KH steht, dass der Vertag aufgehoben wird, wenn der Kunde auszieht
 :mrgreen:
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Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Thüga will neue verträge machen
« Antwort #14 am: 03. August 2007, 09:46:17 »
Auf ihrer Wirtschaftseite meldet die heutige \" Die Rheinpfalz\" , dass  laut Thüga Rheinhessen- Pfalz, 70% derer rund 70000 Sondervertragskunden bereits das neue Sondervertragsangebot angenommen hätten. Die restlichen 20% wolle man nochmals anschreiben. Diejenige die nicht per Unterschrift wechseln wollen, sollen ab 1.Oktober in die Grundversorgung eingestuft werden.

 

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