Es ist richtig, dass Zähler, ob Strom- Gas- oder Wasserzähler, tunusmäßig ausgetauscht werden müssen, wenn das Eichdatum abgelaufen ist. Überprüfen kann man das anhand des aufgedruckten Eichdatums, ähnlich wie TÜV-Plakette. Aus eigener Erfahrung weiß weiß ich, dass Gaszähler einen kürzeren Eichzeitraum haben als Strom- oder Wasserzähler. Es könnte auch sein, das Zähler zum Ende des Eichzeitraumes größere Abweichungen vom Sollwert haben. Beweisen läßt sich da leider als Abnehmer nichts. Nur wenn exorbitante Abweichungen, also sagen wir bei Wasser oder Strom die doppelte Menge oder mehr gemessen wird, liegt der Verdacht sehr nahe, dass da falsch gemessen wurde, unter der Voraussetzung, dass kein abweichendes Verbraucherverhalten in dem Meßzeitraum stattgefunden hat. Bei Gaszähler läßt sich dies sehr schwer feststellen, da der Gasverbrauch für eine Gasheizung abhängig von der Außentemperatur ist.