Zum 01.03.2001 habe ich den Stromanbieter gewechselt (zu Yello-Strom). Jeweils Ende Februar jeden Jahres habe ich Yello den korrekten Zählerstand gemeldet. Wie sich jetzt herausstellte wurde jedoch dann in der Jahresrechnung in fünf Jahren hintereinander von Yello falsch abgerechnet: Es blieb jeweils (warum auch immer) eine Vorkommastelle der Verbrauchseinheiten unberücksichtigt (z. B. Februar 2002 gemeldet: 4648 kWh, abgerechnet: 465 kWh). Yello fordert nun mit Rechnung vom 06.03.07 3.162,31 € für die Zeit bis zum 01.03.2001 nach. Dazu zwei Fragen:
1. Die Ansprüche (also auch die Korrektur) der Rechnungen 18.04.2002 und 19.03.2003 müssten verjährt sein (3 Jahre ab Rechnungsstellung zum Jahresende) oder?
2. In den alten Versorgungsbedingungen AVBEltV, die doch eigentlich für meinen alten Vertrag noch gelten müssten, steht, dass Ansprüche, wenn Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt werden, auf längstens zwei Jahre beschränkt sind. Kann ich mich darauf berufen?
Danke für jeden Hinweis!