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SWB Abschlussrechnung ohne Widerspruchberücksichtigung!?

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Schwalmtaler:
Hallo Herr Fricke,

haben Sie sich hier nicht vertan?

Soviel ich weiß, kann man selbst überwiesene Beträge eben nicht mehr (nach Verarbeitung bei der Bank) zurückbuchen lassen. Dies geht nur bei Einzugsermächtigungen, da die Handlung hierbei vom Geldempfänger ausgeht und ich als "Geldgeber" eine Widerrufsmöglichkeit habe.

Gruß
Schwalmtaler

Cremer:
@Schwalmtaler,

Fricke hat recht.

Man kann sich ja mal bei Buchungen irren.

& Wochen Rückbuchungsfrist ist korrekt

eislud:
@Cremer
Eine Rückbuchung kann nur dort erfolgen, wo der Kontoinhaber die Buchung nicht explizit angeordnet hat, so wie es @Schwalmtaler bereits richtig dargestellt hat. Bei Überweisungen ist deshalb eine Rückbuchung nicht möglich, so wie es auch beispielsweise bei Lastschriften in der Form eines Abbuchungsauftrages der Fall ist. Das gilt auch dann, wenn man sich bei den Überweisungsdaten gegebenenfalls geirrt hat. In solchen Fällen gibt es nur Geld direkt vom Empfänger zurück.

Eine Rückbuchung einer Lastschrift in der Form einer Einzugsermächtigung ist regelmäßig in einer Frist von 6 Wochen möglich, vielfach aber auch darüber hinaus.

Hier gibt es zum Thema weiterführende Informationen:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html

Gruss eislud

zimpel:
Und hier gibt es auch Infos zur Überweisung respektive Überweisungsrückruf. Das Gesetz sagt demnach aus, dass das Empfängerinstitut verpflichtet ist, den Betrag dem Empfängerkonto gutzuschreiben, wenn dieser auf einem ihrer Konten eingegangen ist (BGB §676g Abs. 1). Ein Überweisungsrückruf (Mitteilung nach BGB § 676d Abs. 2 Satz 1) muss also schneller beim Kreditinstitut des Empfängers sein, als die Gutschrift, damit der Rückruf noch durchgeführt werden kann.
--
MfG.

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