Energiepreis-Protest > swb
SWB Abschlussrechnung ohne Widerspruchberücksichtigung!?
Rheingold:
Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem mit dem Energieversorger Stadtwerke-Bremerhaven.
Hintergrund:
Die Stadtwerke Bremerhaven verlangten aufgrund des Mehrverbrauchs und der Preiserhöhung ab dem 01.04.2006 eine Nachzahlung von 460 Euro und eine monatliche Abschlagszahlung von 120 Euro von mir. Daraufhin legte ich Widerspruch gegen die unbegründeten und nicht angemessenen Preiserhöhungen ein und korrigierte die Preise auf 2 % Preiserhöhung. Entsprechend rechnete ich eine Nachzahlung von 210 Euro und einen monatlichen Abschlag von 98 Euro aus. Diesen Betrag zahlte ich auch über 12. Monate. Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Infolgedessen ist mein Verbrauch (3. Winter-Monate) drastisch zurückgegangen.
Habe die Zählerstände für Strom und Gas abgelesen und diese bei den Stadtwerken eingereicht. Die Abschlussrechnung kam innerhalb weniger Tage, die sehr überraschend für mich war. Die SWB verlangte von mir die Zahlung von 35 Euro, obwohl mein Verbrauch um 30% zurückgegangen war!
Ich rechnete den Verbrauch mit den zugrundegelegten Preisen aus und kam auf ein ganz anderes Ergebnis, d.h. auf eine Rückzahlung seitens der Stadtwerke von 112 Euro.
Ich sah mir die Abschlussrechnung genauer an und stellte fest, dass die SWB das Geld in ihre Abschlussrechnung mit einbezogen hat, dass ich ihnen aufgrund des Widerspruchs noch schulde.
Dürfen die das???
Daraufhin wurde ich persönlich bei Der SWB vorstellig und legte Beschwerde gegen die Forderung ein und verlangte im Gegenzug die Zahlung der 112 Euro, die die SWB mir schuldet.
Gestern kam ein Brief von der SWB mit folgendem Wortlaut:
„Wir halten unsere Preise für angemessen und wirksam. Entsprechend müssen wir auf Zahlung der ermittelten Rechnungsbeträge bestehen.“
Welche Chancen habe ich, dass die SWB mir mein Geld zahlt bzw. ich kein Geld zahlen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Rheingold
Cremer:
@Rheingold.
im Prinzip garnicht.
Sie haben schlicht zuviel gezahlt, sprich überzahlt.
Die Sache ist erledigt, sofern der Versorger nicht klagt.
Schwalmtaler:
Hallo Rheingold,
leider ist es so, das die Herausgabe der überzahlten Beträge nur über einen Rückforderungsprozess realisierbar ist, wovon wegen der umgedrehten Beweislast abzuraten ist.
Eine Möglichkeit gibt es noch. Haben Sie die Abschläge überwiesen oder wurden diese vom Versorger eingezogen? Falls diese eingezogen wurden, kann man bei der Bank eine Rückbuchung veranlassen. Sie sollten sich kurz mit ihrer Bank in Verbindung setzen und klären, ob und wenn welche (nur die letzte oder auch noch díe vorletzte) Abbuchung zurückzudrehen ist.
Demnach eine eigene Gegenrechnung aufmachen und dem Versorger den noch zu zahlenden Betrag nach altem Preis (die 2% könnten sie auch noch weglassen, da der Versorger ja ihr Angebot nicht angenommen hat!!!) überweisen. Ihre Gegenrechnung und Begründung an den Versorger senden.
Reihenfolge:
1. Rückbuchung
2. Erstellen der Gegenrechnung
3. Mitteilung an Versorger
4. Falls noch Zahlung zu leisten diese überweisen.
Viel Erfolg!
Rheingold:
--- Zitat von: \"Schwalmtaler\" ---Hallo Rheingold,
leider ist es so, das die Herausgabe der überzahlten Beträge nur über einen Rückforderungsprozess realisierbar ist, wovon wegen der umgedrehten Beweislast abzuraten ist.
Eine Möglichkeit gibt es noch. Haben Sie die Abschläge überwiesen oder wurden diese vom Versorger eingezogen? Falls diese eingezogen wurden, kann man bei der Bank eine Rückbuchung veranlassen. Sie sollten sich kurz mit ihrer Bank in Verbindung setzen und klären, ob und wenn welche (nur die letzte oder auch noch díe vorletzte) Abbuchung zurückzudrehen ist.
Demnach eine eigene Gegenrechnung aufmachen und dem Versorger den noch zu zahlenden Betrag nach altem Preis (die 2% könnten sie auch noch weglassen, da der Versorger ja ihr Angebot nicht angenommen hat!!!) überweisen. Ihre Gegenrechnung und Begründung an den Versorger senden.
Reihenfolge:
1. Rückbuchung
2. Erstellen der Gegenrechnung
3. Mitteilung an Versorger
4. Falls noch Zahlung zu leisten diese überweisen.
Viel Erfolg!
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank für die Antworten. @Schwalmtaler: habe die Beträge überwiesen. Sieht daher so aus, dass ich von den 112 Euro, die die SWB mir schuldet wohl keinen Cent mehr sehen werde.
Andererseits hoffe ich natürlich, dass der Energieversorger nicht auf die Zahlung der 35 Euro besteht, die ich der SWB nach ihrer Rechnung noch schulde. Wie schon erwähnt ohne Berücksichtigung meines Widerspruchs. Muss ich die 35 Euro zahlen oder kann man sagen „quitt für quitt“, wobei ich dabei natürlich das schlechtere Geschäft mache?
RR-E-ft:
@Rheingold
Wenn man Zahlungen an den Versorger überwiesen hat, kann man diese regelmäßig innerhalb einer Frist von sechs Wochen von der Bank zurückbuchen lassen.
Im Übrigen sollte man den Gesamtpreis nochmals als unbillig rügen und dann eben abwarten, ob etwa noch ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt. Wie man darauf reagieren sollte, ist umfassend im Forum beschrieben.
Ebenso umfassend ist beschrieben, dass man nicht mehr rückbuchbare Überzahlungen ggf. zurückklagen muss, so erfolgreich geschehen am Landgericht Kassel, wie hier im Forum ebenfalls berichtet.
--- Zitat ---Andererseits hoffe ich natürlich, dass der Energieversorger nicht auf die Zahlung der 35 Euro besteht, die ich der SWB nach ihrer Rechnung noch schulde. Wie schon erwähnt ohne Berücksichtigung meines Widerspruchs. Muss ich die 35 Euro zahlen oder kann man sagen „quitt für quitt“, wobei ich dabei natürlich das schlechtere Geschäft mache?
--- Ende Zitat ---
Bevor Sie hier weitere Fragen stellten, sollten Sie sich tunlichst vertiefter mit der Materie befassen und die Basics lesen.
Wenn Ihnen das Geld die Zeit nicht wert ist, vergessen Sie es einfach.
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