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EON Hanse Abrechnung

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RR-E-ft:
@Fleischmann

Wenn man gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, wird ein Vollstreckungsbescheid erteilt, mit dem dann der Gerichtsvollzieher kommt und Konten, Hab und Gut in Beschlag nimmt (Zwangsvollstreckung).

Dafür ist es ohne Belang, ob man bisher Einspruch mit Musterbrief eingelegt hat.

Das ist aber alles unter Fragen und Antworten auf der Seite umfassend beschrieben.

Wenn man selbst nicht auf Rückzahlung  klagen will, weil das Geld kostet, wartet man ab, bis der Mahnbescheid kommt, legt dagegen Widerspruch ein und erhebt im Falle der Anspruchsbegründung durch das Unternehmen die Rückforderung im Wege der Widerklage geltend.

Dann muss man für den eigenen Klageanspruch keinen Gerichtskostenvorschuss leisten.

Schwalmtaler:
Moin Fleischmann,

wegen 20 € wird EON sie wohl nicht verklagen. Hätten Sie sich etwas ausführlicher im Forum kundiggemacht, hätten Sie ihre Abschläge gekürzt und ihren Verbrauch regelmäßig kontrolliert, wäre es nie zu einer Überzahlung nach altem Preis gekommen. Diese können Sie nun
a) als Lehrgeld abschreiben oder
b) in einem Rückforderungsprozess geltend machen, wovon aber hier schon oft mit entsprechend usführlicher Erklärung abgeraten wird.

Falls Sie eine Sperrandrohung oder einen gerichtlichen Mahnbescheid von EON erhalten sollten, finden Sie auch hier im Forum genügend Anregungen denen entgegenzutreten.

RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Natürlich ist es besser, wenn man es nicht dazu kommen lässt, dass man einen Rückforderungsprozess führen muss.

Gerade war beim Landgericht Kassel eine Rückforderungsklage eines Vorbehaltszahlers erfolgreich.

Man kann also sein Glück probieren.

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