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EON Hanse Abrechnung

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Fleischmann:
Moin,

ich habe schon seit längeren gegen EON Hanse Einsprüche wegen überhöhte Abrechnungen usw. laufen.

Nun ist es so das ich zum Ende des letzten Jahres mir einen neuen Versorger in Hamburg gesucht habe und bei EON gekündigt habe.

Diese wollen nun in der letzten Schlussrechnung aber noch 20,55 EUR von mir haben. Ich persönlich bekomme aber nach meiner Rechnung noch 150,74 EUR von EON.

Meine Frage ist nun folgende:

1. ich möchte in einem Brief EON mitteilen, das ich diesen Betrag nicht zahlen werde, weil ich noch ein Guthaben bei ihnen habe.

2. in den Brief wollte ich dem Unternehmen mitteilen das meine Einsprüche
bestehen bleiben, bis eine endgültige Entscheidung vom Gericht feststeht.


Darf ich das so machen, oder verstosse ich gegen irgendwelche Gesetzt ?

Danke für eine kurzfristige Antwort

Thorsten

RR-E-ft:
@Fleischmann

Auch nach der Kündigung des Vertragsverhältnisses ist es nicht verboten, dem ehemaligen Lieferanten, der sich noch Forderungen berühmt, einen Brief zu schreiben.

Die Meinungsfreiheit wird dabei durch das Grundgesetz geschützt.

Eine endgültige Klärung durch das Gericht gibt es erst dann, wenn es einen rechtskräftiges Urteil auf eine Klage von E.ON gegen Sie auf Zahlung des Rechnungsrestbetrages oder auf eine Klage von Ihnnen gegen E.ON auf Rückzahlung der Überzahlung gibt.

Es geht also nicht ohne eigenes Gerichtsverfahren. Eine endgültige  gerichtliche Klärung erreicht man nicht dadurch, dass man sich bei einem anderen Gerichtsverfahren in die Zuschauerrolle begibt.

Womöglich haben Sie da etwas missverstanden.

Fleischmann:
Moin,

danke für diese Antwort. Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich habe den Musterbrief der hier im Forum genutzt wurde benutzt und diese mehrfach mit entsprechenden Änderungen an EON Hanse geschickt.

Ich habe gegen EON Hanse keine Klage eingereicht, sondern warte wie viele hier im Forum  das es endlich ein rechtskräftiges Urteil gegen EON gibt.
Deshalb habe ich wie gesagt nur Einsprüche gemacht, in dem ich eine Gegenrechnung aufgestellt habe und dadurch ein recherische Guthaben habe.
Und ich möchte EON Hanse nicht die offenen stehende Forderung bezahlen.

Da ich aber nicht so rechtskundig bin, habe ich diese Frage hier in das Forum gestellt.

Thorsten

RR-E-ft:
@Fleischmann

Ich habe Sie schon richtig verstanden.

Hinsichtlich des Verfahrens am Hamburger Landgericht sind Sie in der Zuschauerrolle.

Bis die Sache, womöglich über mehrere Instanzen hinweg rechtskräftig geklärt ist, dürften Ihre ggf. bestehenden Rückforderungsansprüche längst verjährt sein.

Andersrum gilt natürlich das gleiche.

Das Urteil betrifft Sie gar nicht direkt, weil Sie an dem Verfahren nicht als Partei beteiligt sind.

Wenn Sie also Geld zurück haben wollten, müssten Sie selbst auf Rückzahlung klagen:
 
http://www.hna.de/waldeckstart/00_20070308174039_Gericht_kippt_Erhoehung.html

Dass E.ON nichts freiwillig zahlen wird, darauf können Sie schon jetzt einen Schnaps trinken.

Womöglich flattert Ihnen irgendwann wegen der Nachzahlung  ein Mahnbescheid vom Gericht ins Haus.

Fleischmann:
Moin,

kann dieser Mahnbescheid auch vollstreckt werden, obwohl der Endverbraucher mehrere Einsprüche gegen dieses Unternehmen gemacht hat  ?


Danke für diese Antwort

Thorsten

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