Habe im Jahr 2005 widersprochen und bisher keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen bekommen. Seit einem Schreiben
vom 29.03.2005 (siehe
Antwort von der EVF - Energieversorgung Filstal) war es ziemlich ruhig.
Doch nun, am 1. März war es soweit:
Sie gehören zu den - in unserem Versorgungsgebiet vergleichsweise wenigen - Gaskunden, die ihre Gasrechnung nicht vollständig bezahlen. Sie vermuten eine missbräuchliche Preisgestaltung durch uns.
Bisher haben wir die ausstehenden Zahlungen lediglich angemahnt und damit die Grundlage geschaffen, Mahnkosten und Verzugszinsen in Rechnung stellen zu können. Auf die gerichtliche Durchsetzung unserer berechtigten Forderungen haben wir bisher verzichtet. Wir wollten damit Ihnen und uns unnötigen Aufwand bei der gerichtlichen Überprüfung ersparen.
Inzwischen hat sich die Rechtlage geklärt: Die Gerichte unterstellen dann keinen Missbrauch,
* wenn der Versorger dem Gericht nachweist, dass seine Preiserhöhungen nicht über denen seines Vorlieferanten liegen
oder
* wenn die Preise des Gaslieferanten nicht maßgeblich über dem Durchschnitt anderer, vergleichbarer Gasversorger liegen.
Darüber hinaus haben kartellrechtliche Überprüfungen unserer Gaspreise in keinem Fall Missbräuchlichkeit unserer Preisgestaltung ergeben.
Unsere Gasbezugspreise (ohne MwSt.) entwickelten sich sei dem ersten Halbjahr 2004 wie folgt:
zum 01.10.2004 Erhöhung um +0,09 ct/kWh
zum 01.01.2005 Erhöhung um +0,29 ct/kWh
zum 01.04.2005 Erhöhung um +0,31 ct/kWh
zum 01.07.2005 Erhöhung um +0,08 ct/kWh
zum 01.10.2005 Erhöhung um +0,11 ct/kWh
zum 01.01.2006 Erhöhung um +0,50 ct/kWh
zum 01.04.2006 Erhöhung um +0,30 ct/kWh
zum 01.07.2006 Erhöhung um -0,04 ct/kWh
zum 01.10.2006 Erhöhung um +0,11 ct/kWh
zum 01.01.2007 Erhöhung um +0,14 ct/kWh
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insgesamt 1,89 ct/kWh
Wir erhöhten unsere Gaspreise (ohne MwSt):
im November 2004 um +0,38 ct/kWh
im September 2005 um +0,39 ct/kWh
im Januar 2006 um +0,49 ct/kWh
im September 2006 um +0,30 ct/kWh
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insgesamt 1,56 ct/kWh
Insgesamt haben wir also bisher von den auf uns zugekommenen vertraglichen Preiserhöhungen 0,33 ct/kWh nicht weitergegeben.
Einen Teil und eine verzögerte Weitergabe der Preiserhöhungen unserer Lieferanten konnten und können wir auffangen durch die Ausweitung unserer Eigenerzeugung und durch zusätzliche Gasabsätze. Damit gehören wir - trotz unserer Lage weitab von Erdgasquellen und einer ungünstigen Struktur unseres ländlichen Versorgungsgebiets auf und vor der Alb - zur günstigsten Hälfte der deutschen Gasversorger und zum günstigsten Viertel der Gasversorgungsunternehmen im württembergischen Landesteil! [...]
Sie sehen also, das wir ganz und gar nicht auf eine Gewinnmaximierung hinarbeiten. Vielmehr bemühen wir uns, als kommunales, regional tätiges Energie- und Wasserversorgungsunternehmen gerade auch die Interessen unserer Kunden gegenüber unseren Lieferanten zu vertreten.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller unserer Kunden - aber auch im Sinne zukünftiger guter Geschäftsbeziehungen mit Ihnen - bitten wir Sie, Ihren Zahlungsrückstand [...] auszugleichen. [...] Falls Sie die ausstehende Summe bis 16.03.2007 bezahlen, können Sie die aufgelaufenen Kosten für Mahnungen und Verzugszinsen abziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Verbrauchsabrechnung [...]
In einem Zeitungsbericht von 2006 über die EVF las ich folgendes:
Die Energieversorung Filstal (EVF) hat im vergangenen Jahr einen Gewinn von fast 5,4 Millionen Euro erwirtschaftet. 4,7 Millionen davon fließen nun den Stadtwerken Göppingen als Gesellschafter zu, der Rest geht an die Stadt Geislingen [auch Gesellschafter].
[...] Der Jahresüberschuss von rund 5,4 Millionen Euro liegt über dem des Vorjahres und über dem des Planansatzes. Das gute Ergebnis, so Geschäftsführer Wolfgang Berge, sei wieder auf den optimalen Einsatz der Eigenerzeugungsanlagen zurückzuführen. Die Sparte Stromversorgung und die Dienstleistungsangebote vervollständigen die günstige Entwicklung.
Um im Editorial der von der EVF herausgegebenen Kundenzeitung:
[...]Als kommunal getragenes Versorgungsunternehmen fühlt sich die EVF ihren Kunden vor Ort verpflichtet. Und wir handeln danach.
Diese Verpflichtung setzen wir auch bei unseren Preisen um: Nicht Gewinnmaximierung, sondern eine sichere, solide Versorgung, eine angemessene Verzinsung des von unseren beiden Gesellschafterstädten Göppingen und Geislingen eingesetzten Kapitals (der Steuerzahler hat ein Recht darauf!) und zufriedene Kunden sind unser Ziel. [...]
Ihr Wolfgang Berge, Geschäftsführer der EVF
Für Erläuterungen zur Mahnung ("
Rechtslage geklärt?") :roll: und (Link-)Tipps für deren Beantworung wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Joe_D