Aufgrund der Bestabrechnung bin ich seit 2001 bei einem Verbrauch von 27000 kWh/18KW als Sonderkunde in den Tarif Erdgas Maxi eingestuft.
Zum 01.04.07 entfällt dieser Tarif, nach meinem Verbrauch käme der Tarif Best in Frage - allerdings werden auch die Bedingungen geändert.
Die Zusendung meiner Vertragsunterlagen ist angekündigt.
Eine Unterzeichnung bedeutet Anerkennung der Bedingungen Sonderkunde und Preise.
Oder kann ich mich gleichzeitig auf § 315 berufen und meinen Widerspruch auf die neue Preisbasis erweitern ?
Alternativ bietet sich mE an, ab 01.04.07 den Tarif Midi zu wählen, der bei meinem Verbrauch 18 € teurer ist.
Dieser Tarif fällt unter "Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung", in den entsprechenden Bedingungen findet sich unter §17 folgender Hinweis im Hinblick auf die Fälligkeit von Rechnungen und Abschlägen: "§ 315 bleibt von Satz 2 unberührt".
Demnach könnte ich bei dem Tarifwunsch Midi gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung meinen Widerspruch auf den Tarifstand 01.04.07 erweitern.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag unterschreibe ?
Im übrigen:
Bei meinem Verbrauch ist der Vergleich Maxi/Best bei den Arbeitspreisen 11,2 % günstiger, der Grundpreis aber um 38,4 % teurer - in der Summe um 6,4 % billiger.