@Hennessy
Wenn die Netznutzungsentgelte abgesenkt werden, so einen wirklichen Wettbewerb ermöglichen, lasse ich die Argumente gelten.
Gerade in Thüringen (Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe, Regionalnetzbetreiber TEAG Thüringer Energie AG und diesen nachgelagerte Stadtwerke) ist man als Kunde relativ gefangen, da Wettbewerber wegen der hohen Netznutzungsentgelte schlicht keine viel günstigeren Angebote unterbreiten können.
Ich möchte dies mit einer Zeitungsmeldung der Ostthüringer Zeitung (
www.otz.de) vom heutigen Tage belegen:
\"Preisgünstiger EWZ-Strom nur im eigenen Netzgebiet Aber Städtebund öffnet neue Möglichkeiten Zeulenroda (OTZ/ptz). Die Resonanz zum OTZ-Beitrag über die aktuellen Strom-Preise (OTZ vom 8. Januar) war auch für die hiesigen Energiewerke überraschend. Es gab zahlreiche Nachfragen und Tarif-Änderungswünsche, wie EWZ-Geschäftsführerin Edith Woitziak bestätigte. Allerdings musste man auch einige Anrufer enttäuschen, die künftig gern das hauseigene Produkt EWZ-Vogtlandstrom nutzen möchten. \"Dies ist ausschließlich fürs Versorgungsgebiet des Netzbereiches Zeulenroda gedacht. Langenwolschendorf gehört beispielsweise nicht dazu\", verdeutlicht Edith Woitziak die Situation. Den günstigen EWZ-Strom kann man nur im eigenen Netz anbieten. Für \"auswärtige\" Interessenten würden zusätzliche Kosten den Vorteil auffressen. Denn der EWZ-Bereich ist wie eine Insel inmitten der TEAG-Landschaft. Und wollte man EWZ-Strom in eine TEAG-dominierte Ortschaft \"pumpen\" wollen, müsste man fürs Durchleiten des Vogtlandstromes eine Art Miete - das sogenannte Netznutzungsentgelt - zahlen.
Die Zeulenrodaer Ortsteile Kleinwolschendorf, Läwitz, Pahren, Stelzendorf und Weckersdorf gehören zwar \"strommäßig\" auch nicht zum EWZ-Netz (das umfasst nur das Stadtgebiet plus Niederböhmersdorf). Aber da man hier in diesen Ortschaften das Erdgas von den Energiewerken übers Zeulenrodaer Erdgasleitungs-Netz bezieht, gehören (nur) diese Ortsteile faktisch auch zum EWZ-Strom-Versorgungsbereich.
Die von Zeulenroda und seinen Ortsteilen eingekesselte eigenständige Ortschaft Langenwolschendorf könnte wohl auch den begehrten EWZ-Strom beziehen, wenn man - so wie Triebes - künftig die Zukunft gemeinsam gestalten würde. Wie sehr der politische Gestaltungswille auch auf solche Bereiche wie die günstige Stromversorgung \"durchschlägt\", zeigt das Beispiel Triebes. Mit dem fest erklärten Willen, dass beide Städte künftig ein Bündnis schmieden wollen, schwenkten auch die EWZ auf diese Situation ein.
Künftig können also auch Triebeser Strom-Kunden vom günstigen EWZ-Vogtlandstrom profitieren. Auch wenn Triebes eigentlich zum TEAG-Gebiet zählt. Für die Zeulenrodaer Energiewerke wird dies angesichts der damit verbundenen Durchleitungskosten, die man dem großen \"Partner\" TEAG als \"Netznutzungsentgelt\" zahlen muss, kein gutes Geschäft. Aber zumindest mit einer schwarzen Null rechnet man.\"
Wenn sich an dieser Stelle nichts ändert, wird der Zustand so bleiben.
So musste auch der Anbieter gelben Stroms bei Thüringer Stromkunden höhere Preise fordern.
Da also mit den Preisen eines Wettbewerbers auch die geforderten Preise der Durchleitung/ Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers abgedeckt werden müssen, hat der Netzbetreiber bisher entscheidenden Einfluss auf die Preise seiner Wettbewerber.
Dies hat tendenziell die Abschottung der vorherigen Versorgungsgebiete gegen Wettbewerb zur Folge, so nachzulesen u. a. im 15. Hauptgutachten der Monopolkommission unter dem Stichwort Marktverengung.
Ohne Wettbewerbsdruck haben die eingesessenen Versorger auch keine Veranlassung, ihre Preise abzusenken.
Selbst wenn alle Kunden auch bei geringster Wechselrendite ihren Versorger wechseln, könnte der eingesessene Versorger seine Preise lediglich auf das Niveau des Wettbewerbers absenken.
Die Strompreise in einer Region wären dann immer noch zu hoch, was der Netzbetreiber zu verantworten hat, der auch den Nutzen daraus zieht.
Der Thüringer Wirtschaftsminister hat zum Beispiel die Aussage getroffen, bei wirksamen Wettbewerb könnten die Strompreise in Thüringen 20 % niedriger liegen.
Da ich davon ausgehen muss, dass dieser Aussage entsprechende Erkenntnisse des Landeswirtschaftsministeriums als zuständiger Energieaufsichtsbehörde zugrunde liegen, kann man sich mit diesem Zustand nicht zufrieden geben.
Ein Versorgerwechsel allein würde an dem hohen Preisniveau also nachhaltig nichts ändern.
Wenn ein Kunde eines Versorgungsunternehmens die Tarifgenehmigungsunterlagen vollständig erhält, mag er allein mit diesen überfordert sein.
Er kann sich mit diesen Unterlagen aber zum Beispiel an einen entsprechenden Verbraucherverband wenden, der ihm ggf. weiterhelfen kann.
Da könnte es doch sehr interessant werden, wenn man nur die Unterlagen verschiedener ostdeutscher Regionalversorger oder benachbarter Stadtwerke zusammenschaut, was die einzelnen Landeswirtschafts-ministerien im Hinblick auf die Regionalversorger bisher nicht können.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt