Energiepreis-Protest > ZEV Zwickauer Energieversorgung
Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
RR-E-ft:
Der Regionalversorger, der Ihre Stadtwerke versorgt könnte mit Rücksicht auf die im September angekündigten viel weitreicheren Vattenfall- Preiserhöhungen seine Preise erhöht haben, ihre Stadtwerke haben sich deshalb mit einem Tariferhöhungsantrag an das Wirtschaftsministerium gewandt. Die Preiserhöhungen der Vorlieferanten prüft das Wirtschaftsministerium dabei regelmäßig nicht.
Später erfolgten die Vattenfall Preiserhöhungen nicht wie zunächst angekündigt, aber Ihre Endverbraucherpreise sind so gestiegen, als ob dies der Fall gewesen wäre...
Wenden Sie sich deshalb an Ihre Stadtwerke, das Landeswirtschaftsministerium und als mittelbar Betroffener an das Bundeskartellamt wegen Vattenfall und des den Stadtwerken vorgelagerten Regionalversorgers.
Nur alle gemeinsam haben einen Überblick, wie es zu der drastischen Preiserhöhung überhaupt kommen kann, ob diese gerechtfertigt sein kann.
Von Ihren Stadtwerken sollten Sie weiterhin den Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhungen unter Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen fordern und bis dahin nur die alten Preise weiter bezahlen.
Ihre Einzugsermächtigung müssen Sie hierfür entsprechend beschränken. Kündigen Sie diese jedoch nicht, da sie Voraussetzung für den Sondertarif sein könnte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rene Blank:
Hallo Herr Fricke,
Ihrem Rat folgend, nahm ich ich heute mit dem Sächsischen Landeswirtschaftsministerium (Landeskartellbehörde) Kontakt (telefonisch) auf.
Eine sehr freundliche Dame erläuterte mir die Anlaufstellen für die einzelnen Vertragsverhältnisse, Normaltarif - Energieaufsichtsbehörde, Sondertarife - Landeskartellamt.
Die Dame erzählte mir etwas interessantes. Sie sagte, die Prüfung des Sondertarifes, in meinem Falle Nachtstrom, würde mit verschiedenen anderen Anbietern im Bundesgebiet verglichen, um festzustellen ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht bestehe. Sprich, wenn der neue, angehobene Tarif, nicht über dem Bundesdurchschnitt liegen würde, bestünde kein Handlungsbedarf seitens Kartellamt. Also die Prüfung betrifft den aktuellen Preis, nicht jedoch die enorme Erhöhung, in meinem Fall +23%.
Somit wäre es Schade um das Porto für den Brief.
Ich bin an dem Punkt zu resignieren.
MfG
René Blank
RR-E-ft:
Resignieren braucht keiner.
Schreiben Sie Ihre Briefe.
Das Ministerium wird sich mit diesen auseinandersetzen müssen.
Fakt ist, dass deutschlandweit vollkommen unerklärlich die Heizstrompreise dramatsich steigen. Ich kann mir dies nur so erklären, dass die Kunden, die sich mit entsprechenden Investitionen in die Heizung sich einmal entschieden haben, nicht ohne weiteres wieder wegkommen, Wettbewerber stehen für Heizstrom gar nicht zur Verfügung.
Deshalb wäre es auch kurzsichtig vom Ministerium, sich nur mit den Preisen anderer Versorger insoweit zu befassen, da fast alle sich satte Preiserhöhungen genehmigen, ohne dass dafür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre, vgl. hierzu den aktuellen STERN Nr. 7 vom 10.02.2005, S. 140 ff..
Beim Heizstrom handelt es sich also um ein Monopol, da ein Ausweichen zu einem anderen Anbieter für Sie nicht möglich ist.
Bei einem Monopol müssen Preiserhöhungen sich durch Kostensteigerungen rechtfertigen lassen, da sonst über die gestiegenenen Preise, die nicht von Kostensteigerungen untersetzt sind, nur zusätzliche Gewinne generiert werden.
Dass die Kosten nicht so stark gestiegen sein können, sehen Sie schon an der viel moderateren Entwicklung der Allgemeinen Tarife.
Auch dabei haben die Stromversorger im Tarifgenehmigungsverfahren eine Menge Möglichkeiten zu tricksen.
Weisen Sie das Ministerium zudem auf die - anders als im September 2004 angekündigte - Preisentwicklung bei Vattenfall Europe hin. Die Versorger haben deshalb wieder eine sehr pessimistische Kosten- und Erlösprognose zum Gegegenstand ihrer Tarifgenehmigungsverfahren gemacht.
Wenn die Tarifgenehmigungsbehörde später erfährt, dass die pessimistischen Prognosen - hier in Bezug auf die Preisentwicklung Vattenfall Europe - tatsächlich nicht eingetreten sind, kann eine Tarifgenehmigung auch widerrufen oder abgeändert werden.
Bisher passiert so etwas nicht, weil die Ministereien hiervon regelmäßig nichts erfahren. Vgl. hierzu den o. g. Artikel im STERN.
Wenn die Ministerien nicht scharf nachfragen, müssen es die betroffenen Verbraucher tun. Und immerhin können Sie umfassend Quellen für die anders eingetretene Entwicklung der Kosten- und Erlöslage auf den einzelnen Verteilstufen aufzeigen.
Das Ministerium wird deshalb wohl nicht umhin kommen, sich damit nochmals zu befassen.
Und Schreiben Sie als mittelbar betroffener Endverbraucher wegen Vattenfall Europe gern auch an das Bundeskartellamt.
Was wäre, wenn Vattenfall Europe die überzogenen Preiserhöhungen im Sommer 2004 zum 01.01.2005 deshalb angekündigt hätte, damit deren Kunden- die Regionalversorger - entsprechend bei der Tarifgenehmigung agieren konnten?
In grossen Zeitungsanzeigen z.B. im aktuellen SPIEGEL finden sich ganzseitige Annoncen von Vattenfall, in denen suggeriert wird, die von dieser belieferten Kunden könnten ihre eigenen Margen steigern, Vattenfall würde sie hierbei unterstützen.
Solche unterschwelligen Werbeaussagen müssen doch im tatsächlichen Leben irgendwo ihre Entsprechung finden.
Bei der im Sommer 2004 angekündigten Preiserhöhung kann es sich also um ein gezieltes Marketinginstrument gehandelt haben, welches die Verbraucher in den neuen Bundesländern nun teuer zu stehen kommen soll.
Eine Briefmarke lohnt es allemal, selbst vom Bundeskartellamt eine Antwort zu erhalten. Und eine solche wird erfolgen.
Über den Inhalt möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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