Zu der Problematik gibt es schon Beiträge:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?p=1762&highlight=#1762http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=599http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=640http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=584http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=689Bei Ihnen könnte weiter von Belang sein, dass der ostdeutsche Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe Transmission (VET- vormals VEAG Vereinigte Energiewerke Berlin) im September 2004 erhebliche Erhöhungen seiner Netznutzungsentgelte und auch Erhöhungen der Strompreise angekündigt hatte.
Die ostdeutschen Regionalversorger und die diesen nachgelagerten Stadtwerke kalkulierten ihre neuen Preise wohl entsprechend diesen Vorgaben.
Tatsächlich sind die Netznutzungsentgelte der VET aber gar nicht im zunächst angekündigten Umfange erhöht worden. Die tatsächlichen Preiserhöhungen blieben hinter den Ankündigungen zurück.
Nähere Informationen finden Sie dazu unter
http://www.netznutzungsentgelte.de/german/newsletter/archiv.htmim Newsletter 24 vom Januar 2005, dort Seite 3 oben.
Vattenfall hat demnach die Strompreise nur um 6 % erhöht.
Da auch die Strombezugskosten nur einen Bruchteil des Endverbraucherpreises ausmachen, ist die saftige Strompreiserhöhung vor Ort nicht nachvollziehbar.
Die Preiserhöhungen mussten beim Sächsischen Wirtschaftsministerium jedoch schon drei Monate vor Wirksamwerden, also noch im September 2004 beantragt werden.
Damals waren nur die ursprünglich angekündigten viel drastischeren Preiserhöhungen der VET bzw. Vattenfall Europe Sales bekannt.
Diese hatte und hat das Sächsiche Wirtschaftsministerium jedoch nicht gesondert zu prüfen. Für Vattenfall ist das Bundeskartellamt zuständig.
Mit anderen Worten:
Bei heutiger Beurteilungslage wäre die Preiserhöhungsgenehmigung im erteilten Umfange ggf. gar nicht erteilt worden.
Auch die dramatisch angekündigte Strompreiserhöhung der Vattenfall Europe, bei der fast alle ostdeutschen Regionalversorger und über diese auch die Stadtwerke ihren Strom beziehen, sind nicht nachvollziehbar:
Dabei handelt es sich um Strom vornehmlich aus ostdeutscher Braunkohle, die von Vattenfall Europe Mining (vormals Laubag) und von der Mibrag gefördert und in den Großkraftwerken der Vattenfall Europe Power z.B. in Lippendorf verstromt wird.
Zu Vattenfall Europe gehören neben der Berliner BEWAG weiterhin die HEW Hamburgische Electricitätswerke, die Strom auch in Atomkraftwerken erzeugt.
Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb sich die Vattenfall- Strompreise erheblich erhöht haben sollten. Braunkohle - zudem aus eigenen Tagebauen und im Übrigen aufgrund sehr langfristiger Verträge bezogen - und Atomstrom können sich nicht wegen der Entwicklung der Röholpreise und der etwaig an diese gekoppelte Erdgaspreise entschieden verteuert haben.
Es stellt sich deshalb auch die Frage, weshalb die Stadtwerke nicht gegenüber dem Regionalversorger, und der Regionalversorger nicht gegenüber Vattenfall die Unbilligkeit gem. § 315 BGB eingewandt hatten, obschon sie diese Möglichkeit hatten und weiter haben.
Auch hätten sich die betroffenen direkten und mittelbaren Vattenfall- Kunden deshalb an das Bundeskartellamt wenden können. Vattenfall versorgt die ostdeutschen Regionalversorger zu etwa 80 % und ist deshalb in den neuen Bundesländern das marktbeherrschende Unternehmen.
Fragen Sie also getrost Ihre Stadtwerke, warum diese sich nicht gegen die Preiserhöhungen selbst zur Wehr gesetzt haben und nun ihr daraus resultierendes unternehmerisches Risiko auf Sie und die anderen Kunden abwälzen wollen.
Zuletzt:
Der \"Staatsanteil\" am Strompreis von nahe 40 % (VDEW- Information) war bereits 2003 so hoch und hat sich also auch nicht dramatisch erhöht, so dass die Strompreise steigen müssten.
Der Grund für die Strompreiserhöhung muss also ein anderer sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt