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Autor Thema: Messeinrichtung für Gas  (Gelesen 6215 mal)

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Offline thunder

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Messeinrichtung für Gas
« am: 26. Februar 2007, 15:17:12 »
Hallo, ich habe eine Bekannte aus Frankfurt/Oder sie wohnt in einer Platte und dort kocht man mit Gas. Das Problem ist in der Wohnung ist kein Gaszähler installiert, in keiner der Wohnungen. Es gibt nur einen Gaszähler im Keller der für alle Mieter zählt. Die Jahresabrechnung erfolgt dann per Abrechnung über die qm der Wohnung, egal ob da nur einer drinnen wohnt oder mehrere Personen. Nun hat sie sich endlich darüber beschwert und weigert sich zu zahlen, wenn nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird. Die Antwort war folgende, sie hätte gefälligst den Pauschaltarif zu zahlen oder sie muß sich mit ihrem Vermieter einigen wer die Kosten für den Einbau eines Gaszählers übernimmt, die Stadtwerke übernehmen diese nicht, laut AVBGasV §18 Abs. 3. Nun weigert sich ebenfalls der Vermieter diese Kosten zu übernehmen. Also solle sie diese Kosten tragen. Ihr werden einfach pauschal 900 KWh berechnet, in ihrer alten Wohnung hatte sie einen Verbrauch von jährlich 200 KWh, nun wird einfach pauschal vorgegeben was sie angeblich verbrauchen würde.
Kann sie dazu verpflichtet werden, oder muß der Vermieter diesen Einbau bezahlen, der Vermieter zahlt wahrscheinlich deshalb nicht, weil die Häuser 2011 abgerissen werden.
Wer kann nun einen Rat geben wie sie nun in der Sache weiterkommt um eine gerechte Abrechnung zu bekommen.

Danke im voraus     Thunder

Offline u.h.

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Messeinrichtung für Gas
« Antwort #1 am: 26. Februar 2007, 15:56:14 »
Entscheidend dürfte sein, mit wem die Mieter einen (Gaslieferungs-)Vertrag haben / abrechnen:

1. Mit Gasanbieter
Dann sollte eine Zähleinrichtung schon sein!

2. Mit Vermieter über Nebenkosten (wie auch bei Wasser/Müll)
Dann muß der die Richtigkeit oder Angemessenheit der Aufschlüsselung ggf. beweisen.
Ist also wie bei Kaltwasser: früher ging\'s ohne Zähler in jeder Wohnung; heute ist der gesetzliche Pflicht!
Habe aber keine Ahnung, wie die gesetzliche Regelung bei Gas ist ...

 

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