@wolf134
Achtung,
die wollen sich aus der Affäre ziehen.
Ich rate dringend zu einem schriftlichen Widerspruch, trotz Gespräch.
Ein Schreiben ist besser als ein Gespräch, weil man was schriftliches, nachweisbares hat.
Wenn Ihre Berkannte hingeht, soll Sie einen Zeugen auf alle Fälle mitnehmen, gehen Sie mit!!
Die Stadtwerke treten auch immer mit zwei Personen auf, so geschehen auch bei meiner Mutter, wo es um Rückzahlung zuviel berechneter Grundgebühr für 6 Jahre war. (Erstattung ca. 1000 €)
Nehmen Sie umgehend gemäß § 30 AVBGasV eine Zahlungseinstellung der Abschläge vor.
Rate ich auch. Nur dann wird Druck aufgebaut.
Würde schreiben: \"Da ich keinen eigenen Zähler habe, habe ich auch kein Gas verbraucht. Ich bitte um umgehende Rücküberweisung meiner geleisteten Abschlage für das laufende Abrechnungsjahr\".
Legen Sie Widerspruch auch gegen die letzte Jahresrechnung ein.
So und dann abwarten. Von einem persönlichen Gespräch bin ich nicht überzeugt. Die wollen Ihre Bekannte, gerade weil sich der \"Stadtwerkechef\" persönlich drum kümmert \"kleinreden\" und \"bequatschen\" sowie sich durchsetzen.
Argumentieren wird der Stadtwerkechef wie:
\" Ja, vielleicht nächstes Jahr werden wir einen Zähler einbauen.......\"
Im Übrigen würde ich in dieser Situation das Gespräch absetzen, ich hätte keine Veranlassung , warum man sich gerade mit dem Stadtwerkechef unterhalten soll.
Ein schöner Cafebesuch nachmittags mit Kaffee und Kuchen wäre da unterhaltsamer.