Danke,
ich habe mir nun die Rechnung noch einmal angesehen.
Bei mir wurde ein Teil der Rechnung geschätzt, ein anderer Teil durch eine Ablesung festgestellt.
Wie gesagt, ich habe keinen Vertrag bei der SWK unterschrieben, es wurde auch nicht detailiert über vorhandene Geräte oder Tarife oder der gleichen mit mir gesprochen. Somit besteht auf jeden Fall die einseitige Preisbestimmung durch die SWK.
Dann hat man mich zum 01.01. ohne mich zu informieren vom Haushalt Eintarif in den SWK Klassik Strom-Tarif umgestellt, und auch mich hat man nicht über die Preiserhöhung von 2,02 % informiert, eben so wenig darüber, dass eine Leistungspreis- und Verrechnungspreis-Pauschale in Höhe von 78,- € pro Jahr zu zahlen sei.
Bei meinem Einzug wurde mir von den Nachbarn geraten, den Strom-Zählerstand des Vormieters bei der SWK an zu geben, damit ich nachher nicht seinen Verbrauch zahle. Lediglich das habe ich getan, und habe denen am Telefon damals auch gesagt, dass ich nun neuer Mieter bin und ebenfalls einen Stromanbieter brauchen würde. Die haben mir dann nur gesagt, dass ich nichts weiter machen müßte. \"Wir machen das schon!\" ... Das war so ziemlich alles, worüber man am Telefon sprach. Eine Einzugermächtigung haben die zum Glück nicht ...
Nun überlege ich auch, ob ich denen wegen der Jahresabrechnung einen Teilbetrag in Höhe von 13,814 % zahlen soll, oder ob ich das Geld erst mal fest halten und mir Rat von einem Anwalt holen soll (aber das dauert ja bekanntlich ewig, bis man da ein Ergebnis hat) ... was meint Ihr? LG