Hallo Rob,
wie ich gelesen habe, hat sich das Thema AG inzwischen ja erledigt?
Ich hoffe aber, dass Sie nicht nur die telefonische Bestätigung sondern auch die schriftliche bekommen bzw. noch einmal angefordert haben.
Ansonsten schreiben Sie doch z.B. einfach kurz selbst zurück: Wie heute am x um x Uhr bereits telefonisch besprochen....... :wink:
Zu Ihrer Frage s.o.: Kann man nicht generell beantworten.
Wichtige Schriftstücke würde ich immer im Original und dementsprechend mit Original-Unterschrift, wenn nötig mit Einschr./Rückschein verschicken.
Hinzu kommt, dass für manche Art von Rechtsgeschäften zur Wirksamkeit ev. die Schriftform mit Unterschrift erforderlich ist.
Dann reicht i.d.R. eine Email (fehlende Unterschrift) nicht aus, obwohl viele Firmen z.B. bei Kündigung von Abo-Verträgen, Versicherungen etc. erfahrungsgemäß nicht so pingelig sind.
Sobald Sie eine schriftliche Bestätigung über z.B. die erfolgte Kündigung per Post erhalten reicht das dann auch aus.
Oft finden Sie dementsprechende, und dann zu befolgende, Vorschriften auch im Kleingedruckten des Vertragspartners.