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Autor Thema: Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?  (Gelesen 6962 mal)

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Offline Rob

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« am: 23. Februar 2007, 10:06:03 »
Hallo zusammen,
nachdem mir letzte Woche eine Sperrandrohung ins Haus geflattert ist, habe ich vorsichtshalber mal bei meiner Rechtschutz angerufen. Der nette Sachbearbeiter sagte mir, Streitigkeiten wegen §315 fielen nicht ins Vertragsrecht (hätte ich) sondern unter Wohnungs-und Grundstücksrechtschutz (hätte ich nicht).
Hier im Forum habe ich nur Beiträge gefunden, in denen die Rechtschutzversicherungen unseren Protest dem Vertragsrecht zuordnen.
Könnt ihr mir Eure Versicherungen nennen, die Deckungszusagen für §315 unter Vertragrecht gegeben haben, damit ich etwas Druck machen kann?
Darf man hier Namen von Versicherungen nennen?

Schönen Tag noch,
Rob

Offline Cremer

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2007, 18:10:25 »
@Rob,

will die Versicherung von Ihnen sich drücken?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2007, 19:14:36 »
@Cremer,

das versucht Rob sicherlich mit seiner Frage herauszufinden. Auch ich bin gespannt auf entsprechende Antworten :)

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #3 am: 24. Februar 2007, 19:30:01 »
@Cremer
Aber nicht doch, ich bin entsetzt, wie können Sie denn bloss auf diese Idee kommen? :wink:


@Rob
Schön, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass Vertragsrecht abgedeckt ist   :wink:

BGB:
 :arrow: Buch 2:
Recht der Schuldverhältnisse
 :arrow: Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen
 :arrow: Untertitel 4: Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
 :arrow: § 315

Schauen Sie trotzdem noch einmal in das Kleingedruckte der Rechtschutzbedingungen, manchmal sind da kleine Schweinereien unter "Ausschlüsse" versteckt.

Ansonsten lassen Sie sich nicht so einfach abspeisen, sondern stellen Sie eine schriftliche Anfrage und fordern Sie im zweiten Schritt explizit eine schriftliche Begründung der ev. Ablehnung vom Versicherer an, falls Sie keine erhalten sollten.

Auf die mündliche Aussage eines Call Center-Sachbearbeiters, und ist er auch noch so nett,  würde ich mich in keinem Fall verlassen!
Sonst ist man oftmals verlassen! Denn man hat keinen Beweis in der Hand.

kleiner Tip: immer schriftlich anfragen, dann muss eine Antwort auch schriftlich erfolgen - und wenn nicht, besteht man eben darauf.
Das hilft manchen SB schnell auf den richtigen Weg!

Wer schreibt, der bleibt :wink:

P.S. Ich hatte eine kleine schriftliche Diskussion mit meiner RS, der Fall lag allerdings etwas anders, da ich nach Deckungszusage bei meiner Klage gegen den Versorger anfragte.
Antwort der RS: Bei der RS-V. kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt 1. die RS-V. abgeschlossen und 2. der Versorger-Vertrag abgeschlossen worden ist.
Liegt Nr.2 nach Nr.1 klares JA, ansonsten klares Nein.
Ob das wirklich korrekt ist, weiss ich aber noch nicht.
Das die ganze Sache unter Vertragsrecht fällt stand dabei überhaupt nicht zur Debatte bzw. wurde mit keinem Wort angezweifelt.

Offline DieAdmin

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #4 am: 25. Februar 2007, 09:04:37 »
Weiterer Unterschied, ob das "Vertragsrecht" greift, könnte der sein, wenn die Abrechnung über den Vermieter läuft. Dieser sich partout weigert, den Unbilligkeitseinwand gegen den Versorger zu führen. Als Mieter führt man weniger ab.  Und die streitenden Parteien sind nun Mieter und Vermieter. Und für die Fälle haben die Versicherungen ein Extra-Paket.

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #5 am: 25. Februar 2007, 11:04:18 »
Zitat
Weiterer Unterschied, ob das "Vertragsrecht" greift, könnte der sein, wenn die Abrechnung über den Vermieter läuft.

Den Unbilligkeitseinwand gegen den EVU kann immer nur derjenige führen, der beim EVU auch der Vertragspartner ist!!!
Und damit greift das Vertragsrecht!
Wie sich ggf. der Mieter mit seinem Vermieter auseinandersetzt spielt insoweit keine Rolle.

Offline DieAdmin

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2007, 16:51:54 »
Zitat
Wie sich ggf. der Mieter mit seinem Vermieter auseinandersetzt spielt insoweit keine Rolle.

Für diejenigen Mieter, die diesen Aufruf gefolgt sind:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGB_315_fuer_Mieter/site__1709/

spielt das schon eine Rolle, wie sie sich am besten wappnen können, wenn der Vermieter sich quer stellt.

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #7 am: 25. Februar 2007, 19:19:05 »
Zitat
Zitat
Wie sich ggf. der Mieter mit seinem Vermieter auseinandersetzt spielt insoweit keine Rolle.

Für diejenigen Mieter, die diesen Aufruf gefolgt sind:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGB_315_fuer_Mieter/site__1709/

spielt das schon eine Rolle, wie sie sich am besten wappnen können, wenn der Vermieter sich quer stellt.

@Evitel2004
Sie haben mich vollständig missverstanden! :roll:

Ich habe nie behauptet, dass es für Mieter keine Rolle spielt, wenn sich der Vermieter nicht auf 315 bezieht, obwohl er das nicht nur könnte, sondern wg. der Wirtschaftlichkeit auch müsste ( und falls nicht, dann berechtigterweise ein Problem mit seinen Mietern bekommt).

Aber das Thema steht hier in diesem von Rob eröffneten Thread überhaupt nicht zur Debatte.

Aus dem Link:
Wer zu Miete wohnt und nicht direkt Kunde des Gas- oder Stromversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einwand erheben, weil er nicht Empfänger der Rechnung ist.


Nichts anderes habe ich oben gesagt, nur eben umgekehrt ausgedrückt auf den Vertragspartner = Eigentümer bezogen.

Rob ist Hausbesitzer und Vertragspartner und kein Mieter!

Das Titel-Thema dieses Threads heisst:
Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
Und richtig gelesen heisst mein oben von Ihnen falsch interpretierter Satz:
Wie sich ggf. der Mieter mit seinem Vermieter auseinandersetzt spielt insoweit für den Vertrags-Rechtschutz zw. Vetragspartner=Eigentümer/Vermieter und EVU keine Rolle.

Somit ist Ihr Einwand in Bezug auf Vertragsrechtschutz wiederum in Bezug auf Mieter ein völlig anderes Thema und ausserdem irreführend, da der Mieter nun einmal i.d.R. kein Vertragspartner ist!

Jetzt klarer? :wink:

Offline DieAdmin

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #8 am: 26. Februar 2007, 09:06:27 »
Zitat
Ich habe nie behauptet, dass es für Mieter keine Rolle spielt, wenn sich der Vermieter nicht auf 315 bezieht, obwohl er das nicht nur könnte, sondern wg. der Wirtschaftlichkeit auch müsste ( und falls nicht, dann berechtigterweise ein Problem mit seinen Mietern bekommt).

@Kampfzwerg,

gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass die EVU\'s preisgünstig liefern ;)

Zitat
Aber das Thema steht hier in diesem von Rob eröffneten Thread überhaupt nicht zur Debatte.

Stimmt, aber auch ist das Thema, welche Rechtschutzversicherung. Und da kann man das doch mal ansprechen, bezl des Verhältnisses Mieter-Vermieter. Nicht das Mieter, in entsprechender Situation ,die falsche Rechtsschutz abschließen

Zitat
Somit ist Ihr Einwand in Bezug auf Vertragsrechtschutz wiederum in Bezug auf Mieter ein völlig anderes Thema und ausserdem irreführend, da der Mieter nun einmal i.d.R. kein Vertragspartner ist!

Jetzt klarer? :wink:

Da bin ich eine der Ausnahmen, die nicht der Regel entsprechen. Und da gibts sicherlich mehrere. Ich bin nämlich Mieter und hab direkt mit meinen EVU einen Vertrag. (Strom und Gas) Wobei hier viele bei Strom auch direkt mit der EVI abrechnen.

Mit welchen RS-Paket man abgesichert ist, hängt von der jeweiligen Situation  ab.

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #9 am: 26. Februar 2007, 18:40:28 »
@Evitel2004
 
Zitat
Stimmt, aber auch ist das Thema, welche Rechtschutzversicherung. Und da kann man das doch mal ansprechen, bezl des Verhältnisses Mieter-Vermieter. Nicht das Mieter, in entsprechender Situation ,die falsche Rechtsschutz abschließen


Und wie sollte eine falsche RSV dann Ihrer Meinung nach aussehen?

Wenn Mieter oder Eigentümer eine RSV Mieter/Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken abschliessen, sind darin nur z.B. Probleme bei Nebenkostenabrechnungen, Eigenbedarf, rückständiger Miete etc. eingeschlossen, aber keine Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen.  

Besagte RS für Eigentümer macht aber nur dann Sinn, wenn sie auch Wohnungen vermietet haben.

In einer Privat-RSV hingegen sind privatrechliche Schuldverhältnisse abgesichert, logischerweise inclusive des Vertragsrechts.

Eine Vertrag mit dem Versorger fällt unter privatrechtliches Schuldverhältnis aus Verträgen.

Ich wiederhole mich, siehe oben BGB :arrow:

Ist der Mieter nun, wie in Ihrem Fall, Vertragspartner des EVU greift also....?
...bingo: die Privat-RS.
 
Zitat
Da bin ich eine der Ausnahmen, die nicht der Regel entsprechen. Und da gibts sicherlich mehrere. Ich bin nämlich Mieter und hab direkt mit meinen EVU einen Vertrag. (Strom und Gas) Wobei hier viele bei Strom auch direkt mit der EVI abrechnen.

Ich wiederhole mich noch einmal: Den Unbilligkeitseinwand gegen den EVU kann immer nur derjenige führen, der beim EVU auch der Vertragspartner ist!

In diesem Fall, wenn Sie den Vertrag geschlossen haben, sind Sie Vertragspartner, also müssten Sie den Einwand erheben, also: Privat-RS, und nicht der Vermieter.

Wenn Sie direkt mit dem Versorger abrechnen, fällt das auch nicht unter Nebenkostenabrechnung, wobei wir wieder beim Privat-RS sind. s.o.

Zitat
Weiterer Unterschied, ob das "Vertragsrecht" greift, könnte der sein, wenn die Abrechnung über den Vermieter läuft.


Erhalten Sie als Mieter dagegen eine Nebenkostenabrechnung inklusive Gas und Strom, sind Sie wiederum nicht Vertragspartner, dafür greift der Miet-RS.

Dann muss der Vermieter den Einwand erheben, weil er der Vertragspartner ist, da es sich bei dem dann aber auch um ein Privatrechtliches Schuldverhältnis handelt sind wir wo?...
...Nein, nicht beim RSV für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, da diese keine Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen beinhalten! s.o.  

Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen und so lange Sie wollen. :wink:

Es ist immer Vertragsrechtschutz und nie RS für Eigentümer oder Mieter, bzw. Wohn-Grundrechtschutz, wie von Rob angefragt,
denn wie gesagt, es geht um ein privatrechtliches Schuldverhältnis aus Verträgen.

Offline DieAdmin

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #10 am: 26. Februar 2007, 18:50:06 »
@Kampfzwerg,

hab ich an irgendeiner Stelle anderes behauptet ? Wenn ja, dann bin ich von Ihnen missverstanden worden.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das Mieter, die über die Nebenkostenabrechnung mit Ihren Vermieter abrechnen, in Streitfall nicht über das "Vertragsrecht" abgesichert sind.

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #11 am: 26. Februar 2007, 18:57:25 »
na super! hätte ich mir die Arbeit ja schenken können :wink:
Dann sind wir uns einig :D

Aber das Missverständnis lag in Ihrem kleinen Wörtchen "ob" das Vertragsrecht greift begründet

Offline DieAdmin

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« Antwort #12 am: 26. Februar 2007, 19:11:10 »
Zitat
na super! hätte ich mir die Arbeit ja schenken können :wink:
Dann sind wir uns einig :D

Ich hatts vergessen extra nochmal zu schreiben, dass ich dem zustimme :) Hätt ich wohl tun sollen  :oops:

Zitat
Aber das Missverständnis lag in Ihrem kleinen Wörtchen "ob" das Vertragsrecht greift begründet

Da meinte ich das aus der Sicht des Mieters. Die Sichtweise ist mir näher. Da ich ja selbst einer bin und mal durch Wohnungswechsel in eine entsprechende Situation kommen könnt.

Aber prima, dass wir dies klären konnten  :wink:

Offline Kampfzwerg

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #13 am: 26. Februar 2007, 20:22:20 »
Finde ich auch!
Vielleicht hilft der Wortwechsel ja dem einen oder anderen Verunsicherten!
Dann diente das Missverständnis wenigstens einem guten Zweck :lol:  :lol:
Schönen Feierabend :wink:

Offline Rob

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Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
« Antwort #14 am: 27. Februar 2007, 08:04:32 »
Hallo zusammen,
habe mich etwas zurückgehalten, um dem Geiste Anderer freien Lauf zulassen :D .
In meinem konkrete Fall ists nun Vertragsrecht, da ich Eigentümer bin. Gut für mich, da abgedeckt.... .
Aber ich denke, die Mieter unter uns danken der ausführlichen Erklärung!

Schönen Tag noch,
der Rob

 

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