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Autor Thema: Thüga Rheinhessen-Pfalz  (Gelesen 6574 mal)

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Offline TomTom

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Thüga Rheinhessen-Pfalz
« am: 25. Februar 2007, 21:08:24 »
also nochmal korrigiert und hoffentlich in der richtigen Rubrik

Hallo,

nach Einspruch habe ich den Gaspreis 2005 auf den damals gültigen Preis  festgelegt und die Abschlägshöhe angepasst.
Nach Erhalt der Abschlagsanforderung der Thüga (kommt gegen Monatsende und beinhaltet die Forderung der Thüga und einen Überweisungsträger) habe ich ich den von mir angepassten Abschlag überwiesen.
Seit Anfang diesen Jahres habe ich noch keine Abschlagsanforderung erhalten, nach Anruf beim Versorger  (Kommentar: die Rechnungen sind raus, alte Rechnungen können nicht nochmal erstellt werden) forderten wir schriftlich auf uns die fehlenden Abschlagsanforderung zuzusenden.
Zitat aus dem Antwortschreiben: "Des weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen in Bezug auf § 315 BGB keine Abschlagsrechnungen zugesandt haben. bzw zu senden werden.
Wir bitten Sie die jeweilig fälligen Abschlagsbeträge am jeweiligen Monatsende auf unser Konto .....  zu überweisen."

Was soll das und was soll ich tun?

Grüße aus der Pfalz

TomTom

Offline kamaraba

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Thüga Rheinhessen-Pfalz
« Antwort #1 am: 26. Februar 2007, 10:21:48 »
@TomTom

Zitat
nach Einspruch habe ich den Gaspreis 2005 auf das billige Maß festgelegt und die Abschlägshöhe amgepasst. Nach Erhalt der Rechnung der Thüga habe ich den billigen Abschlag überwiesen.


Den "billigen Preis" können Sie nicht feststellen, das kann nur ein Gericht
siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697
Sie können nur einer Ihrer Meinung nach "gerechten Preis" dem Versorger
zugestehen.


Zitat
Des weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen in Bezug auf § 315 BGB keine Abschlagsrechnungen zugesandt haben.


Von Abschlagsrechnungen habe ich bisher nichts gehört. Bei mir und wohl
auch bei Ihnen gibt es 1x pro Jahr eine Jahresabrechnung. Hierin ist auch
aufgeschlüsselt wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen zu leisten
sind ohne dass es einer weiteren schriftlichen Aufforderung bedarf.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Offline hollmoor

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Thüga Rheinhessen-Pfalz
« Antwort #2 am: 26. Februar 2007, 11:23:53 »
@TomTom

Hierzu auch mal diese Treads lesen.

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=23965&highlight=#23965

Die letztendliche Handlungsweise muß allerdings jeder für sich entscheiden.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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