So nachdem wir wieder eine Mahnung erhalten habe, mit kleiner \"Speerandrohung\" habe ich natürlich geantwortet und eine tolle Antwort innerhalb von nur 1 min erhalten.
Aber seht selber:
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Sehr geehrter Herr XXX,
wir haben Ihre Korrespondenz natürlich nicht übersehen.
Unsere Rechtsauffassung wurde hinreichend validiert.
Ihren weiterhin geäußerten Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB haben wir vernommen. Die Zumutbarkeit weiterer Stellungnahmen ist bei weitem ausgereizt. Das Gaspreisurteil hat über den Einzelfall weit hinausgehende Bedeutung. Dieses Urteil entfaltet für die Rechtssprechung eine faktische Bindungswirkung. Die Rechtsanwendung der Instanzgerichte hat sich im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an dieser höchstrichterlichen Rechtssprechung auszurichten.
Wir geben zu bedenken, dass wir mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfertestat den Nachweis der gewinn-neutralen Umlegung der gestiegenen Bezugskosten erbracht haben und somit eine Bejahung der Billigkeit herbeiführen konnten. Die Bedenken der Unbilligkeit nach § 315 BGB sind somit obsolet.
Wir beabsichtigen, rückständige Beträge aus Gaslieferungen über den Klageweg einzufordern.
Sollten Sie die eigenmächtige Rechnungskürzung weiterhin aufrechterhalten, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten, wodurch zusätzliche Kosten zu Ihren Lasten entstehen werden.
Über eine etwaige Klage werden Sie unterrichtet – eine Zählersperre kommt bis zu dieser Entscheidung nicht in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Mahnwesen
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth
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und nun?
Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr mich mit den Rumzustreiten und wollte schon einen \"Lösungsweg\" finden aber jetzt???
Gruss M