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Kampfzwerg:
Ergänzung

Landeskartellebhörde NRW: Änderungskündigung kartellrechtswidrig

http://www.baurechtsexperte.de/aenderungskuendigung-kartellrechtlich-unzulaessig-db30683.html

http://www.baurechtsexperte.de/PDF/Landeskartellamt_NRW-30-04-08.pdf

hier noch einmal die ältere Stellungnahme des Bundeskartellamts
http://www.baurechtsexperte.de/kartellamt-droht-energiekonzernen-db30216.html

Schinderhannes:
Hallo Kampfzwerg

Wie immer...., gut recherchiert !!!  

Jetzt sollten die hier \"Verbündeten\" endlich \'mal alle ihre Forderungen geltend machen.  

Also den Taschenrechner \'raus ?( den Kugelschreiber anspitzen und los, anders wird dat nix. Habt endlich den Mut dazu!!!.

Ich freu\' mich jedenfalls schon diebisch darauf, der \"Hochnäsigkeit in Person (Konzern)\", eins auszuwischen (lach).

Viele Grüße
Schinderhannes 8)

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