Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertragskunden Argumentationshilfen
Kampfzwerg:
@berghaus @ESG-Rebell
vielleicht solltet Ihr zu dieser äußerst interessanten und jetzt nach dem BGH-Urteil auch erneut sehr aktuellen Thematik(en) einmal einen eigenen Thread für deren Diskussion eröffnen!
Erscheint mir durchaus lohnenswert.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
@berghaus @ESG-Rebell
vielleicht solltet Ihr zu dieser äußerst interessanten und jetzt nach dem BGH-Urteil auch erneut sehr aktuellen Thematik(en) einmal einen eigenen Thread für deren Diskussion eröffnen!
Erscheint mir durchaus lohnenswert.
--- Ende Zitat ---
Gute Idee.
Habe ich mit dem Beitrag 42662 gemacht.
Gruss,
ESG-Rebell.
Kampfzwerg:
Ergänzung:
LG Oldenburg, Urt. v. 22.11.2007 - 9 O 656/06 und 4 weitere Urteile vom 29.11.2007
Gaspreisklage am Landgericht Hannover
Kampfzwerg:
Ergänzung, auch zum Thema Rückforderung/Verjährung
OLG Thüringen, Urt. v. 26.09.2007 – 2 U 227/07, Verjährung bei Zahlung unter Vorbehalt
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung
Womit wir auch wieder bei der oben gestellten Frage von ESG-Rebell wären
--- Zitat ---(2) Was passiert, wenn der Kunde seine Rückforderungen mit den laufenden und künftigen Forderungen des Versorgers aufrechnet und die Zahlungen solange vollständig einstellt, bis der Saldo aus seiner Sicht wieder ausgeglichen ist. Selbstredend mit detaillierter Berechnung und Vorankündigung an den Versorger.
--- Ende Zitat ---
Diskussion bitte hier:
Rückforderung mittels Aufrechnung durchsetzen?
Kampfzwerg:
und noch eine Ergänzung
Rückforderung und Rückzahlung:
neue Erkenntnisse
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung
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