Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden  (Gelesen 13273 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« am: 27. Juni 2014, 13:29:09 »
TLZ berichtet: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Kreditaufnahme-verweigert-Stadtwerke-Gera-AG-muss-Insolvenz-anmelden-1979247336#.U61G47F0icE.twitter

Zitat
Der Geraer Stadtwerke-Vorstand Stefan Wagner-Schlee geht heute Mittag zum Insolvenzrichter und meldet für die Holding Insolvenz an. ...
Zur Stadtwerke-Holding gehören heute sechs Töchter: Energieversorgung, Verkehrsbetrieb, Wohnungsgesellschaft, Geraer Umweltdienste, Flug­betriebsgesellschaft und Kraftwerke Gera.

Eine solche Insolvenz betrifft auch die Tochter EEG Energieversorgung Gera GmbH.

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #1 am: 27. Juni 2014, 14:05:36 »
...
Eine solche Insolvenz betrifft auch die Tochter EEG Energieversorgung Gera GmbH.

Da hab ich jetzt mal ne ganz bescheidene Frage: Wenn ein Grundversorger (bisher einmalig) in die Insolvenz geht, wer übernimmt dann die Kunden in der Grund- bzw Ersatzversorgung?  :-\
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #2 am: 27. Juni 2014, 20:36:21 »
Laut MDR Thüringen sind die Stadtwerke- Töchter und somit auch die EEG Energieversorgung Gera GmbH nicht von der Insolvenz betroffen:

http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/stadtwerke_gera104.html

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #4 am: 30. Juni 2014, 14:48:43 »

Sogwelle nach Insolvenz der Geraer Stadtwerke befürchtet
30.06.2014 - 12:50 Uhr
Zitat
Auch Verkehrsbetriebe Gera in schwieriger Lage. Insolvenzverwalter aus München mit Team bei Stadtwerke Gera AG aktiv
...
 

http://gera.otz.de/web/gera/startseite/detail/-/specific/Sogwelle-nach-Insolvenz-der-Geraer-Stadtwerke-befuerchtet-598662578
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 09:39:55 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline GPKE-Xperte

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +2/-1
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #6 am: 07. Juli 2014, 14:46:08 »
Zitat
Da hab ich jetzt mal ne ganz bescheidene Frage: Wenn ein Grundversorger (bisher einmalig) in die Insolvenz geht, wer übernimmt dann die Kunden in der Grund- bzw Ersatzversorgung? 

Würde mich auch interessieren? Gibt es dafür Regelungen?

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #7 am: 07. Juli 2014, 15:18:45 »
@GPKE-Xperte,

ich hatte eine E-Mail an die Bundesnetzagentur geschickt, die meine oben gestellte Frage mit ähnlichen Wortlaut enthielt.  Ich zitier mal aus der Antwortmail der Bundesnetzagentur:

Zitat
...
Unabhängig davon ist die Belieferung von grundversorgten Kunden auch im Falle einer Insolvenz des Grundversorgers durch § 36 Abs. 2 S. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesichert. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall das Energieversorgungsunternehmen mit den zweitmeisten Kunden in seinem Netzgebiet festzustellen. Diesem Energieversorgungsunternehmen fällt dann die Rolle des Grundversorgers und damit auch die Funktion des Ersatzversorgers nach § 38 EnWG zu. Für die Feststellung kann der Netzbetreiber die Kundenzahlen zum Stichtag der letzten Grundversorgerfeststellung heranziehen. Diese Feststellung fand zu 1.7.2012 letztmalig statt. Nur wenn sich die tatsächlichen Versorgungsverhältnisse zwischenzeitlich erheblich geändert haben, muss er eine neue Feststellung durchführen. Für die Überprüfung der Feststellung des Grundversorgers sind die Landesregulierungsbehörden, vorliegend also das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, zuständig.
...

Zur Lage der EGG die Einschätzung der Bundesnetzagentur. Ich zitiere:

Zitat
... Für die EGG sind solche Gründe [gemeint sind: Insolvenzantragsgründe] aufgrund der veröffentlichten Geschäftszahlen derzeit nicht ersichtlich, da sie offensichtlich gewinnbringend arbeitet.
...

« Letzte Änderung: 07. Juli 2014, 19:20:49 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline GPKE-Xperte

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +2/-1
Re: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
« Antwort #8 am: 07. Juli 2014, 16:23:15 »
Danke Dir. Das hört sich plausibel an. Ist ja eine einfache und praktikable Lösung der BNetzA.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz