Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?  (Gelesen 8072 mal)

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Offline gaskasper

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« am: 15. Juli 2006, 15:02:19 »
Hallo alle zusammen! Dies ist die erste Frage, die ich hier im Forum stelle, ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich habe das Flüssiggasforum schon durchsucht und leider keine Antwort finden können. Wir haben seit 2001 bei einem der fünf großen Flüssiggaslieferanten einen Flüssiggasliefervertrag und einen erdgedeckten Miettank im Garten. Die Laufzeit dieses Vertrages war auf 2 Jahre angesetzt. Nach Ablauf dieser zwei Jahre verlängerte sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des jeweils nächsten Jahres. Der Vertrag enthält aber eine unwirksame Preisgleitklausel. Ist diese Klausel ein Grund, den Vertrag vor Ablauf des Jahres kündigen zu können? Falls dies eine dumme Frage sein sollte, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung, falls nicht, würde ich mich über eine hilfreiche Antwort freuen.

Gruß
Stephan

Offline Watzl

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #1 am: 16. Juli 2006, 21:31:21 »
Wenn die Preisgleitklausel in ihrem Vertrag unwirksam ist, wie sie sagen, dann gilt diese Klausel nicht. Der Vertrag selbst ist davon sicherlich nicht unbedingt betroffen.

Egal, ob sie sofort oder aber erst zum Ablauf des Jahres (Kündigunsfrist) kündigen, sie werden immer die anfallenden Koste zu tragen haben, die mit dem Ausstieg verbunden sind.
Fragen sie hier noch einmal genau nach oder lesen sie sich ihren Vertrag dahingehend noch einmal durch.

Zur Information: es gibt keinen plausiblen Grund, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. Einen Punkt (Preisklausel) habe sie schon genannt.


H. Watzl

Offline gaskasper

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #2 am: 17. Juli 2006, 09:27:10 »
Hallo Watzl,

danke für Ihre Antwort. Ich befürchte auch, daß die unwirksame Klausel kein Sonderkündigungsgrund ist. Daß wir die Kosten für die Beendigung des Vertrages zu tragen haben, ist uns leider ebenfalls klar. Wir möchten nur den Tank gerne schon im Sommer ausbuddeln und austauschen lassen und nicht im Februar (so lange läuft der Vertrag, wenn wir jetzt kündigen).

Viele Grüße

Stephan

Offline Watzl

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #3 am: 17. Juli 2006, 21:24:32 »
Was spricht dagegen, den Tank jetzt auszugraben? Sollte er nicht leer sein, so lassen sie ihn absaugen. Das macht sicherlich die Firma, die ihnen einen anderen Tank verkauft. Stellen sie den Tank irgendwo ab und am Ende der Vertragslaufzeit wird er dann abgeholt. Evtl. ist die Firma auch bereit, den Tank schon früher abzuholen. Evtl. können sie den Tank auch selbst anliefern. Im zuletzt genannten Fall aber lassen sie den Tank erst durch einen Ausendienstler der Vertragsfirma begutachten. Es ist schon vorgekommen, dass bei eigener Anlieferung plötzlich irgendwelche Schäden festgestellt wurden, die angeblich durch den Transport verursacht worden seien.

Prüfen sie auch bei Rückgabe, ob der VErtragsfirma wirklich auch alles gehört. So ist oft der Druckminderer Eigentum des Mieters. Also schauen sie, ob sie diesen nicht selbst gänzlich bezahlt haben.

Guten Erfolg für diese Unternehmung.
Lassen sie uns den weiteren Verlauf der Geschichte wissen.

H. Watzl

Offline gaskasper

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #4 am: 19. Juli 2006, 15:15:09 »
Danke für Ihre Empfehlungen. Wir werden versuchen, es genau so zu machen, wie Sie es beschrieben haben. Ein Angebot von einem freien Flüssiggasler haben wir bereits, er wird den alten leersaugen, rausheben und den neuen wieder reinsetzen, vielleicht fährt er den alten Tank auch zu unserem bisherigen Lieferanten auf den Hof. Das mit dem Außendienstler würde sich wohl auch regeln lassen. Bin sehr gespannt, was draus wird. Danke nochmals und viele Grüße!

Stephan

Offline Laza

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #5 am: 20. Juli 2006, 16:24:21 »
Hallo Gaskasper!

Sei bei der Aushebung des Tanks bzw. beim Rücktransport sehr vorsichtig. Kleinste Altbeschädigungen (beim Einbau schon vorhanden bzw. angefallen) am Tank oder sonstiges kann später große Probleme mit sich bringen!! (Schadensersatz wegen Beschädigung etc.)
Bei Rückgabe über neuen Anbieter (hast ja erwähnt) unbedingt alles genau protokollieren und vom Altlieferanten ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen lassen (mitfahren und direkt vor Ort erledigen)! Ich wäre sehr vorsichtig mit dem Tank! Einige lassen keine Möglichkeit ungenutzt auch in der letzten Minute Geld vom Kunden zu erhaschen. Und gerade Kunden die einen Verlassen können nochmals gut geschröpft werden!  :!:

Habe schon von solchen Machenschaften gehört! Also ab und zu kann es günstiger sein den Altlieferanten den Tank abholen zu lassen. Dann kann dir keiner was anhängen!

Gruß

Laza

Offline gaskasper

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #6 am: 22. Juli 2006, 20:42:51 »
Hallo Laza,

danke für deine Tips. Bevor wir tatsächlich aktiv werden, werde ich alles mit dem Altlieferanten abklären, um eventuellen Schadensersatzansprüchen o.ä. vorzubeugen. Wir haben absolut keine Lust, denen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen. Bin gespannt, ob die theoretisch überhaupt bereit sind, einen Tank selbst auszubuddeln. Wenn die Kündigung bei denen eingegangen ist, sind sie u.U. doch bereit, uns den Tank zu verkaufen - hoffen wir jedenfalls.

Viele Grüße!

Stephan

Offline Hpeter

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #7 am: 09. Februar 2007, 22:28:21 »
Hallo,
ich stöbere seit einigen Tagen mit großem Interesse hier im Forum, so dass mir vor lauter neuen Informationen der Kopf schwirrt.
Habe aber zu der Frage  „Kündigungsfrist bei (unwirksamer) Preisgleitklausel“ nichts passendes gefunden – oder hab’s vielleicht übersehen.

Gibt es denn nun eine Kündigungsfrist bei Preisklausen?
Und wann ist eine Preisklausel unwirksam?

mfG

Hpeter

Offline Hpeter

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #8 am: 09. Februar 2007, 23:20:05 »
`tschuldigung, will Euch nicht nerven, habe aber eben noch mal nachgelesen.
Danach wäre die Preisklausel in meinem Vertrag wohl unwirksam (Es heißt dort: „Bei einer wesentlichen Änderung der Preis-, Kosten- oder sonstigen Marktverhältnisse im Flüssiggasgeschäft ändern sich diese Preise entsprechend“)

Bleibt nur noch die Frage der Kündigungsfrist zu klären.

mfG
Hpeter

Offline Watzl

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #9 am: 10. Februar 2007, 19:25:28 »
Wer keinen Vertrag hat, der hat auch dieses Problem nicht.
Spaß beiseite: als Nichtjurist habe ich nicht viel Ahnung vom Vertragsrecht. Alle Verträge, die ich aber bisher gesehen habe, hatten immer diese nebulöse Preisklausel enthalten, die einem guten Fachanwalt und einem vernünftigen Richter nicht standhalten wird.

Man sollte sich als Vertragskunde nicht lange mit dem Hickhack Preisklausel Kündigungsfrist etc. aufhalten. Einfach kündigen, den Miettank beiseite stellen, sich einen eigenen Tank kaufen, auf dem freien Gas kaufen.

Wenn dann der Vertrag irgendwann abgelaufen ist, dann werden diese Vertragsleute schon ihren Tank abholen.

H. Watzl

Offline Hpeter

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #10 am: 13. Februar 2007, 11:41:47 »
Na ja, sooo einfach ist es auch wieder nicht! In meinem Vertrag (bestimmt auch bei anderen) seht:

Der Vertrag umfasst die Lieferung des gesamten Flüssiggasbedarfs des
Kunden; auch in Flaschen....

Danach müsste ich mein Campinggas auch noch von denen beziehen.
Wenn ich überlege, wie blauäugig ich damals bei Vertragsabschluss war und wie ausgebufft die Gegenseite.....!

mfG
Hpeter

Offline Watzl

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #11 am: 14. Februar 2007, 13:04:11 »
Das ist schon richtig mit dem "gesamten Flüssiggasbedarf".
Wer hat den Vertrag unterschrieben?
Kann ihre Frau nicht Gas kaufen wo sie will?

H. Watzl

Offline Hpeter

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Kündigungsfrist bei unwirksamer Preisgleitklausel?
« Antwort #12 am: 16. Februar 2007, 22:59:05 »
Hallo,

Schade, dass sich bis jetzt niemand gemeldet hat, der ähnliche handschriftl. Vermerke in seinem Vertrag hat.
Versuch ich es mal so:
Auf der Seite „Der Bund der Energieverbraucher“ > SERVICE > Hilfe für Sie
steht:

Selbst wenn im Vertrag vermerkt wurde, dass die Laufzeit mit dem Kunden individuell ausgehandelt wurde, trifft dies in der Regel nicht zu, wie eine Unzahl von Fällen belegt. Durch handschriftliche Eintragungen der Vertragslaufzeit wird ein individuelles Verhandeln oft nur vorgetäuscht.

... wie eine Unzahl von Fällen belegt.... Diese Aussage ist im Grund genommen wertlos, wenn man sie nicht irgendwo nachlesen kann. Oder kann mir jemand da genauere Hinweise geben?

Hpeter

 

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