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Autor Thema: Kündigung trotz handschrft.Zusatz?  (Gelesen 4177 mal)

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Offline Hpeter

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Kündigung trotz handschrft.Zusatz?
« am: 05. Februar 2007, 10:07:55 »
Hallo,
in den letzten Tagen bin ich auf dieses Forum gestoßen und bin beeindruckt von den vielen informativen Beiträgen! Auch ich will mich nun endlich von dem unsäglichen Tanknutzungs- und Liefervertrag trennen.
Ich hatte mich dazu an die Verbraucherzentrale gewand, aber leider keine fundierte Auskunft erhalten.
Hier mein Problem:
Ich habe 1980 einen Behälter-Nutzungsvertrag incl. Gasliefervertrag mit einem namhaften (hier oft negativ erwähnten) Gasversorger („X“) abgeschlossen. In dem Nutzungsvertrag wurde – und das ist wohl das Riesenproblem- handschriftlich unter der Rubrik „Besonders ausgehandelte Bedingungen“ folgendes vermerkt:
1) Laufzeit beträgt 10 Jahre bzw. solange „X“ wettbewerbsfähig ist.
2) Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Zeit falls nicht
   mit Jahresfrist vor Ablauf gekündigt wird.
3) „X“ ist berechtig, Rechte u. Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.

Soweit ich mich erinnern kann, wurde bei Vertragsabschluß nicht über versch. mögliche Laufzeiten gesprochen, sondern wurde wohl vom Vertreter einfach eingefügt. Ich hatte damals die Tragweite nicht überblickt.
Wie komme ich schnellstmöglich aus dem Vertrag heraus?
Sind solch lange Laufzeiten überhaupt (auch  handschriftlich) noch zulässig?
Wer hat ähnliche Probleme?

Gruß
Hpeter

Offline Watzl

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Kündigung trotz handschrft.Zusatz?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2007, 18:30:43 »
Der Vertrag stamm aus 1980. Es ist kaum vorstellbar, dass sich dieser Vertrag immer um weitere 10 Jahre verlängern soll. Mit Sicherheit ist das nicht beständig bei einer genaueren juristischen Prüfung.

Was ist zu tun?

Kündigen sie den Vertrag erst einmal mit sofortiger Wirkung. Kündigen wollen sie ja in jedem Fall. Also tun sie es doch gleich. Worauf wollen sie warten? Dann ist die Gegenseite dran. Sie werden dann erfahren, wie diese Firma die Vertragslage einstuft. Dann kann man weitersehen.

Guten Erfolg erst einmal. Sie sind mit ihrem Vorhaben, aus dem Vertrag auszusteigen, auf dem richtigen Weg.

H. Watzl

Offline Hpeter

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Kündigung trotz handschrft.Zusatz?
« Antwort #2 am: 06. Februar 2007, 15:37:35 »
@ Watzl: danke für die aufmunternden Worte!
Aber was heißt schon: “ ...  mit Sicherheit ist das nicht beständig bei einer genaueren juristischen Prüfung.“

Der juristische Weg wäre allerdings die letztmögliche Option. Ich hoffe zunächst mal auf weitere hilfreiche Tipps und einem Erfahrungsaustausch durch Forumsmitgliedern.

Also dann, Frage ans Forum:

> Wer hat Erfahrung mit handschriftl. Ergänzungen in Nutzungsverträgen
   bei (vorzeitiger) Kündigung?
> Sind automatische Verlängerungen über 10(!) Jahre – auch wenn sie
    handschriftl. Vermerke enthalten – heute überhaupt noch zulässig?

Bitte meldet Euch
Hpeter

Offline Watzl

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Kündigung trotz handschrft.Zusatz?
« Antwort #3 am: 10. Februar 2007, 19:43:59 »
Nach meinem Kenntnisstand sind diese langen Vertragszeiten nicht mehr haltbar. Vor allem die stillschweigende Verlängerung um weitere 10 Jahre, bei einer nicht erfolgten Kündigung.

Das wäre ja ein Superknebelvertrag. Dazu kommt, dass sie ja heute bei einem Vertrag überhaupt keine Möglichkeit mehr haben irgendwo anders zu tanken. Sie wären also über Jahrzente diesem Unternehmen ausgeliefert.
Mit der heutigen Sicht aus der Warte des Verbraucherschutzes, mit der Möglichkeit als Kunde nicht nur Vergleichsmöglichkeiten zu haben, sondern auch wechseln zu können, hat dieses Vertragswerk nicht zu tun.

Autoversicherung, Krankenversischerung.... alle Monstervertäge sind dort verschwunden.

Also kündigen sie zuerst einfach einmal, dann werden sie auf die Reaktion reagieren können.


H. Watzl

Offline Hpeter

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Kündigung trotz handschrft.Zusatz?
« Antwort #4 am: 11. Februar 2007, 21:43:02 »
Hallo

@ Watzl:  na ja die Rechtsanwälte der Gegenseite würden sicherlich sagen: Vertrag ist Vertrag! Aber dessen ungeachtet bin ich ganz Ihrer Meinung. Die Würfel für eine Vertragslösung sind gefallen, bloß ich möchte mögl. ohne RA auskommen.Deswegen hoffe ich immer noch auf Erfahrungsberichten von Forumsmitgliedern in Bezug auf handschriftl. Eintragungen bzw. Preisklausel.Also bitte melden!!

Übrigens habe ich kürzlich von der VZ einen Hinweis über ein Gerichts- urteil erhalten, in dem es um unzulässige Vertragslaufzeiten geht. Hier einige Passagen:

... In einem Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ist die Vereinbarung einer 4-jährigen Laufzeit unwirksam, wenn nicht der Unternehmer nachweist, dass die Laufzeitklausel vom Verbraucher in den Vertrag eingeführt oder mit diesem jedenfalls individuell ausgehandelt wurde...

... Die Klägerin trägt vor, bei der Laufzeit von 4 Jahren handle es sich um eine Individualvereinbarung und nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen...

... In die von der Klägerin vorformulierte Vereinbarung wurde vorliegend handschriftlich die Laufzeit "4 Jahre" eingetragen...

... Die Klägerin hätte damit zunächst darlegen und dann unter Beweis stellen müssen, dass ein Aushandeln der Laufzeit zwischen den Parteien stattgefunden hat. Dabei ist unter Aushandeln zu verstehen, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Laufzeit zu beeinflussen...

Nachzulesen ist das Urteil unter : www.money.advice.net   Im Suchfeld die ID 36135 eingeben.

mfG
Hpeter

 

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