Hallo
@ Watzl: na ja die Rechtsanwälte der Gegenseite würden sicherlich sagen: Vertrag ist Vertrag! Aber dessen ungeachtet bin ich ganz Ihrer Meinung. Die Würfel für eine Vertragslösung sind gefallen, bloß ich möchte mögl. ohne RA auskommen.Deswegen hoffe ich immer noch auf Erfahrungsberichten von Forumsmitgliedern in Bezug auf handschriftl. Eintragungen bzw. Preisklausel.Also bitte melden!!
Übrigens habe ich kürzlich von der VZ einen Hinweis über ein Gerichts- urteil erhalten, in dem es um unzulässige Vertragslaufzeiten geht. Hier einige Passagen:
... In einem Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ist die Vereinbarung einer 4-jährigen Laufzeit unwirksam, wenn nicht der Unternehmer nachweist, dass die Laufzeitklausel vom Verbraucher in den Vertrag eingeführt oder mit diesem jedenfalls individuell ausgehandelt wurde...
... Die Klägerin trägt vor, bei der Laufzeit von 4 Jahren handle es sich um eine Individualvereinbarung und nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen...
... In die von der Klägerin vorformulierte Vereinbarung wurde vorliegend handschriftlich die Laufzeit "4 Jahre" eingetragen...
... Die Klägerin hätte damit zunächst darlegen und dann unter Beweis stellen müssen, dass ein Aushandeln der Laufzeit zwischen den Parteien stattgefunden hat. Dabei ist unter Aushandeln zu verstehen, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Laufzeit zu beeinflussen...
Nachzulesen ist das Urteil unter :
www.money.advice.net Im Suchfeld die ID 36135 eingeben.
mfG
Hpeter